Mit den Bekenntnissen durchs Jahr 2012

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Leo_Sibbing
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Das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689

Beitrag von Leo_Sibbing »

26.4. Die weltweite Gemeinde wird fortwährend von Jesus, dem Herrn, durch seinen Heiligen Geist und seine Apostel regiert. Der Herr Jesus Christus allein ist das Haupt der Gemeinde. Ihm allein ist durch die Anordnung des Vaters in höchster und souveräner Weise alle Macht zur Berufung, Einsetzung, Ordnung (Ordination?) und Leitung der Gemeinde übertragen worden.(16) Aber da Christus im Himmel zur Rechten Gottes sitzt und seine Gemeinde sich im Kampf auf der Erde befindet, hat er seine Gemeinde nicht ohne Tröster gelassen. Er hat seinen Heiligen Geist als seinen Stellvertreter auf die Erde gesandt, um bei seiner Gemeinde zu sein,(17) um in ihr zu wohnen und sie zu beleben,(18) sie zu leiten und zu lehren,(19) sie zu beherrschen und zu regieren,(20) zu überführen und zu heiligen,(21) um seine Braut zu schützen und zu trösten(22) durch dieses Zeitalter hindurch, bis er bei seiner Wiederkunft wieder mit ihr vereinigt ist. Darüber hinaus hat Christus in Liebe und Gnade seine Apostel beauftragt, dass sie die weltweite Gemeinde aufbauen, ordnen, beaufsichtigen und als Hirten leiten.(23) Dies sollten sie zu Lebzeiten durch ihr Zeugnis tun.(24) Nach ihrem Tod sollten ihre Nachfolger nur ihre in der Heiligen Schrift erhaltenen Schriften sein.(25) Christus hat auch niemand anderem als allein diesen Aposteln irgendwelche Vollmacht gegeben, seine weltweite Gemeinde zu leiten.(26) Daher kann kein römischer Papst in irgendeiner Weise Haupt der Gemeinde, Stellvertreter Christi oder Nachfolger von Petrus und den anderen Aposteln sein. Im Gegenteil: solche gotteslästerlichen Ansprüche in Verbindung mit ihren dämonischen Lehren(27) und blutigen Verfolgungen(28) beweisen überdeutlich, dass die römischen Päpste falsche Apostel sind, Söhne des Verderbens und Diener des Teufels, die sich als Diener der Gerechtigkeit ausgeben, und dass die römische Kirche, über die sie herrschen, abgefallen ist.(29) Deshalb ist auch die Einheit aller wahren Gemeinden geistlich und schriftgemäß, denn Christus regiert sie durch sein Wort und seinen Geist, wohnt in ihnen, belebt sie und vereint sie alle.(30) Diese Einheit darf auch nicht in angeblichen charismatischen Gaben des Geistes gesucht werden(31) oder in einer ökumenischen Bewegung, die von Menschen konstruiert wurde, um Organisationen von Gemeinden oder Denominationen zu schaffen und sie zu beherrschen.(32)
16. Kol 1,18; Eph 4,11-16; 1,20-23; 5,23-32; 1Kor 12,27-28; Joh 17,1-3; Mt 28,18-20; Apg 5,31; Joh 10,14-16.
17. Joh 14,16.25-26; 16,7.
18. Apg 2,4; Röm 8,2.8-9; 1Kor 3,16; Eph 2,22.
19. Joh 14,26; 16,13; 1Joh 2,26-27; Offb 2,7.
20. Apg 13,2-4; 16,6-7; 20,28; 1Kor 12,11.
21. Joh 16,8-10; 2Thess 2,13.
22. Joh 14,16-18; Apg 9,31; Röm 14,17.
23. Apg 16,4; 1Kor 7,17; 14,33-34; 16,1; 2Kor 11,28.
24. Apg 1,22-25; 10,40-43; 2Thess 2,15.
25. 1Kor 15,7-8; 2Thess 2,2; 3,17; 2Petr 3,16; 1Joh 4,6, Offb 22,18-19.
26. 1Kor 15,7-8; 2Kor 11,13-15; 12,12.
27. Gal 1,6-9; 3,11; 1Tim 4,1-3.
28. Offb 17,6.
29. 2Kor 11,13-15; 2Thess 2,3-5.9.
30. Offb 1,13; 2,7.23; 3,13.
31. 1Kor 13,8.
32. Offb 2,7.
Ich freue mich sehr in dem HERRN, und meine Seele ist fröhlich in meinem Gott; denn er hat mir Kleider des Heils angezogen, mit dem Mantel der Gerechtigkeit mich bekleidet, ... Jesaja 61,10

Leo_Sibbing
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26.5. Als Haupt der Gemeinde ruft Jesus, der Herr — vermittelt vom Geist durch sein Wort — diejenigen aus der Welt zu sich, die ihm von seinem Vater gegeben worden sind,(33) damit sie in uneingeschränktem Gehorsam vor ihm leben, wie er es ihnen in seinem Wort vorgeschrieben hat.(34) All denen, die so berufen wurden, hat er geboten, ihm in einzelnen Ortsgemeinden nachzufolgen, damit sie sich dort gegenseitig auferbauen und den Gottesdienst in angemessener Weise öffentlich abhalten, den er von ihnen verlangt, solange sie in dieser Welt sind.(35)
33. Joh 10,16; 12,32; 17,2.
34. Mt 28,20.
35. Mt 18,15-20; Apg 14,21-23; Eph 2,18-22; 4,11-14; Tit 1,5; 1Tim 1,3; 3,14-16; 5,17-22.
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Leo_Sibbing
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Beitrag von Leo_Sibbing »

26.6. Obwohl der Herr die Bildung bestimmter Ortsgemeinden zur Ehre Gottes und zum Wohl seines Volkes angeordnet hat, hat er in seiner Gnade doch vorgesehen, dass jede Gemeinde auf freiwilliger Basis gebildet werden soll. Dies soll durch solche geschehen, die bereitwillig darin übereinkommen, Christus so nachzufolgen, wie er es angeordnet hat,(36) indem sie sich selbst nach Gottes Willen dem Herrn und einander völlig hingeben, wobei sie öffentlich erklären, dass sie sich den Anordnungen des Evangeliums unterordnen.(37)
36. Mt 28,18-20; Apg 14,22-23.
37. Apg 2,21-22; 41-42; 5,13-14; 2Kor 9,13.
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Leo_Sibbing
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26.7. Jeder einzelnen Gemeinde, die sich auf diese Weise versammelt, hat Christus selbst — gemäß seinem Willen, der in seinem Wort dargelegt ist — all die Macht und Autorität gegeben, die in jeglicher Hinsicht nötig ist, um alles auszuführen, was er ihr in Verbindung mit Geboten und Regeln für den rechten Gebrauch und die rechte Ausübung dieser Macht zu befolgen geboten hat.(38) Auch wenn die einzelnen Ortsgemeinden selbstständig und unabhängig sind, so sind doch genau diese Gemeinden auch voneinander abhängig, die den Vorzug eines gemeinsamen Lebens im Heiligen Geist und eines gemeinsamen Auftrags von Christus haben: Sie brauchen Austausch untereinander, gegenseitige Gebete, Beratung, Unterstützung und die Zusammenarbeit miteinander.(39)
38. Mt 18,17-18; 1Kor 5,4-5.13; 2Kor 2,6-8.
39. Apg 15,1-2.6.22; Kol 4,15; Vergleiche folgende Bibelstellen miteinander: Gal 2,10; 1Kor 16,1-4; Apg 11,29-30.
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Leo_Sibbing
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26.8. Eine Ortsgemeinde, die im Sinne Christi versammelt und vollständig eingerichtet ist, besteht aus Amtsträgern und Gliedern. Die von Christus berufenen Amtsträger sollen von der (zu diesem Zwecke zusammengerufenen) Gemeinde gewählt und ausgesondert werden, damit sie die Anordnungen, die speziell für sie gelten, durchführen und die Macht oder Pflicht ausüben, die er ihnen anvertraut oder zu denen er sie beruft, was bis zum Ende der Welt beibehalten werden soll. Diese sind Gemeindeleiter(40) bzw. Älteste und Diakone.(41)
40. Die zu Grunde liegende griechische Amtsbezeichnung episkopos wird häufig auch mit Bischof oder Aufseher übersetzt.
41. Phil 1,1; Apg 20,17.28; 1Petr 5,1-2.
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Leo_Sibbing
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26.9. Nur solche Männer, die den Maßstäben entsprechen, wie sie im Wort Gottes angeführt sind,(42) sollen ordiniert werden, und nur solchen soll es erlaubt sein, Älteste oder Diakone zu bleiben.(43) Die von Christus festgelegte Art und Weise zur Berufung eines Mannes, der vom Heiligen Geist zum Amt des Gemeindeleiters oder Ältesten in einer Gemeinde befähigt und begabt ist,(44) ist die, dass dieser dazu durch die gemeinsame Abstimmung der Gemeinde selbst gewählt wird.(45) Und durch Fasten und Beten wird er feierlich mit Handauflegung der Gemeindeältesten ausgesondert, falls schon vorher welche dazu eingesetzt worden waren.(46) Auch ein Diakon soll in gleicher Weise durch Abstimmung gewählt und durch Gebet ausgesondert werden, ebenfalls mit Handauflegung.(47)
42. 1Tim 3,1-7; Tit 1,5-9; 1Tim 3,8-13; Apg 6,1-6.
43. 1Tim 5,19-22; 3Joh 9-10; Offb 2,2.
44. Eph 4,11.
45. Apg 6,1-7; 14,23.
46. 1Tim 4,14; 5,22.
47. Apg 6,1-7.
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Leo_Sibbing
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26.10. Da alle Ältesten einer Gemeinde Christi Gaben an die Gemeinde sind und in seinem Namen dienen,(48) sind die Glieder jeder Gemeinde dazu verpflichtet, dass sie diejenigen gut kennen, die ihnen im Herrn vorstehen,(49) dass sie sie in Liebe um ihres Werkes willen hochschätzen,(50) dass sie sich weigern, böse Gerüchte über sie anzuhören,(51) dass sie ihren Glauben nachahmen,(52) dass sie sich ihnen als solchen, die über ihre Seelen wachen, unterordnen,(53) und dass sie in Zeiten des Leidens ihre Gebete erbitten.(54) Ferner haben diejenigen Pastoren, die mit dem Wort und in der Lehre dienen, darin die Aufgabe, sich ständig dem Dienst für Christus zu widmen, in seinen Gemeinden, in der Verkündigung des Wortes und im Gebet, indem sie sich um ihre Seelen kümmern, denn sie müssen Christus Rechenschaft geben.(55) Die Gemeinden, denen sie dienen, sind dazu verpflichtet, ihnen nicht nur den nötigen Respekt entgegenzubringen, sondern ihnen auch, so weit das möglich ist, von all ihren eigenen Gütern etwas zukommen zu lassen,(56) so dass sie gut versorgt sind, ohne selbst in weltliche Dinge verwickelt zu sein,(57) und auch fähig sind, anderen gegenüber gastfreundlich zu sein.(58) Dies fordert das Gesetz der Natur und die ausdrückliche Anordnung unseres Herrn Jesus, der befohlen hat, dass diejenigen, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen.(59)
48. Eph 4,7.11; 2Kor 10,8; 2Kor 13,3.
49. 1Thess 5,12.
50. 1Thess 5,13.
51. 1Tim 5,19.
52. Hebr 13,7.
53. Hebr 13,17.
54. Jak 5,14.
55. Apg 6,4; 5,17; Hebr 13,17.
56. 1Tim 5,17-18; 1Kor 9,14; Gal 6,6-7.
57. Apg 6,2; 2Tim 2,4.
58. 1Tim 3,2.
59. 1Kor 9,6-14; 1Tim 5,18.
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Leo_Sibbing
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26.11. Obwohl die Gemeindeleiter(40) oder Pastoren der Gemeinden wegen ihres Amtes dringend dazu verpflichtet sind, das Wort zu verkünden, ist das Predigen des Wortes dennoch nicht auf sie allein beschränkt. Andere, die ebenfalls vom Heiligen Geist dafür begabt und befähigt sind und von der Gemeinde anerkannt und dazu berufen wurden, dürfen und sollen auch predigen.(60)
60. Apg 8,5; 11,19-21; 1Petr 4,10-11.
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Leo_Sibbing
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26.12. So wie alle Gläubigen verpflichtet sind, sich selbst Ortsgemeinden anzuschließen, wenn [wann?] und wo sie die Möglichkeit dazu haben, dies zu tun, so stehen alle, die zu den Vorrechten einer Gemeinde zugelassen sind, auch unter deren Zucht und Leitung nach der Anordnung Christi.(61)
61. 1Thess 5,14; 2Thess 3,6.14-15; 1Kor 5,9-13; Hebr 13,17.
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26.13. Ein Gemeindeglied, das durch irgendetwas gekränkt wurde — nachdem es die Pflicht erfüllt hat, die von ihm gegenüber demjenigen verlangt wird, durch den es sich gekränkt fühlt — soll die Gemeindeordnung nicht stören oder sich selbst von den Gemeindeversammlungen oder der Spendung von Sakramenten fernhalten mit der Begründung, dass es durch ein anderes Glied gekränkt wurde, sondern im weiteren Verfahren der Gemeinde auf Christus warten.(62)
62. Mt 18,15-17; 28,20; Eph 4,2-3; Kol 3,12-15; 1Joh 2,7-11.18-19.
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Beitrag von Leo_Sibbing »

26.14. So wie jede Gemeinde und alle ihre Glieder verpflichtet sind, ständig für das Wohl und Gedeihen aller Gemeinden Christi zu beten, an allen Orten und bei jeder Gelegenheit jede einzelne innerhalb ihres Gebietes und ihrer Berufung durch die Ausübung ihrer Gaben und Gnaden zu unterstützen,(63) so sollen die Gemeinden, wenn sie nach Gottes Vorsehung gegründet wurden — soweit sie die Möglichkeit und Gelegenheit dazu besitzen — Verbindung untereinander haben,(64) indem sie gegenseitigen Rat suchen, einander anerkennen, unterstützen, beistehen, sich austauschen, besuchen und miteinander zusammenarbeiten zu ihrem Frieden, zum Wachstum der Liebe und zur gegenseitigen Erbauung.(65) Ebenfalls sollen solche Gemeinden, deren Glieder fest im Glauben stehen und deren Lebensstil dem Evangelium entspricht, auch wenn sie nicht in allen Dingen nach genau denselben Gemeindenordnungen leben, doch Verbindung miteinander haben und gegenseitig ihre Gemeindezucht anerkennen, sofern dies jeweils mit ihren eigenen Grundsätzen und ihrem Gewissen übereinstimmt.(66)
63. Eph 6,18; Ps 122,6; Röm 15,26; 16,1-3; Kol 2,1 verglichen mit 1,3-4.7 und 4,7.12.
64. Kol 4,16; Röm 16,1-2; 3Joh 8-10.
65. 1Joh 4,1-3 verglichen mit 2Joh 5-11 und 3Joh 7-10; Jos 22.
66. Bisher vorgeschlagene Belege: Joh 17; 1Joh 4,1-3 verglichen mit 2Joh 5-11 und 3Joh 7-10.
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26.15. In den Fällen, dass Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten auftreten, sei es bezüglich einer Lehre oder einer Anordnung — wobei entweder die Gemeinden im allgemeinen oder eine einzelne Gemeinde in ihrem Frieden, ihrer Einheit und ihrer Erbauung betroffen sind — oder dass eines oder mehrere Glieder einer Gemeinde in einem oder durch ein Gemeindezuchtverfahren gekränkt wurden, das nicht der Wahrheit und Ordnung entsprach, entspricht es Christi Sinn, dass viele Gemeinden, die in Verbindung miteinander stehen, mittels Deligierter zusammenkommen, um zu beraten und einen Rat bezüglich der Meinungsverschiedenheit zu geben, was allen betroffenen Gemeinden mitgeteilt werden soll.(67) Dabei sind die versammelten Deligierten nicht mit Gemeindegewalt — die richtigerweise so genannt wird — oder Gerichtsbarkeit über die Gemeinden selbst ausgestattet, weder um Zucht über irgendwelche Gemeinden oder Personen auszuüben noch um ihren Beschluss den Gemeinden oder Amtsträgern aufzuzwingen.(68)
67. Apg 15,2-6.22-25; Gal 2,2; Spr 12,15; 13,10.
68. 2Kor 1,24; 1Joh 4,1.
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KAPITEL 27: Über die Glaubensgemeinschaft der Heiligen

27.1. Alle Heiligen, die mit Jesus Christus, ihrem Haupt, durch seinen Geist(1) und durch den Glauben(2) vereinigt sind,(3) auch wenn sie dadurch nicht eine Person mit ihm geworden sind,(4) haben Gemeinschaft an seinen Gnadengaben, seinen Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und seiner Herrlichkeit.(5) Und indem sie miteinander in Liebe verbunden sind,(6) haben sie untereinander Gemeinschaft an den Begabungen und Gnadengaben der anderen(7) und sind dazu verpflichtet, solchen Pflichten in der rechten Weise öffentlich und privat nachzukommen, die für ihr gegenseitiges Wohl sowohl am äußeren als auch am inneren Menschen förderlich sind.(8)

1. 2Kor 3,17-18; Eph 3,16.
2. Gal 2,20; Eph 3,17.
3. In Gottes Ratschluss: Eph 1,4; Joh 17,2.6; rechtlich: 2Kor 5,21; Röm 6,8; 8,17; geistlich: Röm 8,2; 1Kor 6,17; 2Petr 1,4.
4. 1Kor 8,6; Kol 1,18-19; 1Tim 6,15-16; Jes 42,8; Ps 45,7-8 verglichen mit Hebr 1,8-9.
5. 1Joh 1,3; Joh 1,16; 15,1-6; Eph 2,4-6; Phil 3,10; Röm 4,25; 6,1-6; Kol 3,3-4.
6. Joh 13,34-35; 14,15.
7. Eph 4,15-16; 1Petr 4,10; Röm 14,7-8; 1Kor 3,21-23; 12,7.25-27.
8. Röm 1,12; 12,10-13; 1Thess 5,11.14; 1Petr 3,8; 1Joh 3,17-18; Gal 6,10.
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Leo_Sibbing
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27.2. Diejenigen, die sich als Heilige bekennen, sind dazu verpflichtet, einen heiligen Umgang und eine heilige Gemeinschaft in der Anbetung Gottes zu pflegen und derartige andere geistliche Dienste auszuüben, die auf ihre gegenseitige Erbauung ausgerichtet sind.(9) Ebenso sollen sie sich auch je nach ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen gegenseitig in weltlichen Angelegenheiten unterstützen.(10) Auch wenn diese Gemeinschaft nach der Anordnung des Evangeliums von ihnen hauptsächlich in ihren jeweiligen Beziehungen, sei es in der Familie(11) oder in in den Gemeinden,(12) ausgeübt werden soll, so ist sie doch, so wie Gott die Gelegenheit dazu gibt, auf alle Hausgenossen des Glaubens auszudehnen, sogar auf alle diejenigen, die an jedem Ort den Namen des Herrn Jesus anrufen.(13) Dennoch hebt die Gemeinschaft, die sie als Heilige miteinander haben, weder das Recht oder Eigentum, das jeder an seinen Gütern und an seinem Besitz hat, auf noch schränkt sie es ein.(14)
9. Hebr 3,12-13; 10,24-25.
10. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2,10; Röm 15,27; Jak 2,15-18.
11. Eph 6,4; 1Tim 5,8.16.
12. 1Kor 12,14-27.
13. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2,10; 6,10; Röm 15,27.
14. Apg 5,4; Eph 4,28; 2Mose 20,15.
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KAPITEL 28: Über die Taufe und das Abendmahl

1.Taufe und Abendmahl sind Anordnungen von ausdrücklichem und oberstem Recht, die vom Herrn Jesus, dem einzigen Gesetzgeber, festgelegt worden sind,(1) damit sie in seiner Gemeinde bis ans Ende der Welt durchgeführt werden.(2)

1.Mt 28,19-20; 1Kor 11,24-25.
2.Mt 28,18-20 (19-20); Röm 6,3-4; 1Kor 1,13-17; 11,26; Gal 3,27; Eph 4,5; Kol 2,12; 1Petr 3,21; Lk 22,14-20.
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