Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

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Joschie
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Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

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Hallo Ihr!
Ab heute wird als Tageslesung das Buch von Samuel E. Waldron, Robert Kunstmann "Das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689" Eine Erklärung für unseren Glauben heute" als fortlaufende Lesung im Forum reingesetzt. Wir bedanken uns besonders bei Robert Kunstmann und Christan Beese vom RVB-Verlag für die Genehmigung, dass wir dieses Buch als Lesung hier im Bifo-Forum reinstellen dürfen.

Einleitung:
Die Berechtigung von Bekenntnissen und deren Gebrauch.


Im Jahr 1989 jährte sich zum 300sten mal die Veröffentlichung des Zweiten Londoner Bekenntnisses (“Second London Confession”; ebenso bekannt unter dem Namen Versammlungsbekenntnis [“Assembly Confession”] oder Das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689 [“The Baptist Confession of Faith of 1689”]). Auch wenn es bereits 1677 geschrieben und anonym veröffentlicht worden war, versammelten sich die englischen “Particular Baptists” erst nach der Besteigung des englischen Throns durch Wilhelm III. von Oranien und Maria II. und nach der Erlassung des Toleranzgesetzes in einer öffentlichen Versammlung, in der sie das Bekenntnis unterzeichneten und es erneut zur Prüfung durch die christliche Öffentlichkeit herausgaben. Grundsätzlich liegt dem Zweiten Londoner Bekenntnis das Westminster Glaubensbekenntnis von 1646 als Rahmenvorgabe zu Grunde, wenn auch mit Modifikationen. Einige dieser Veränderungen waren das Werk derer, die das Bekenntnis verfassten, andere wurden aus der Savoy-Erklärung (“Savoy Declaration”)übernommen, die 1658 von den Independenten (Kongregationalisten) veröffentlicht worden war, oder stammen aus dem Ersten Londoner Baptistenbekenntnis von 1644 (“First London Baptist Confession of 1644")
Der Grund für dieses Vorgehen lag darin, dass man,wo es möglich war, die übereinstimmende Glaubenstradition aufzeigen wollte, die zwischen den “Particular Baptists” und den anderen reformierten Gläubigen in Großbritannien bestand. Heutzutage bringen die Reformierten Baptisten dem Zweiten Londoner Bekenntnis eine hohe Wertschätzung entgegen, und viele ihrer Gemeinden gebrauchen es auch weiterhin als ihre offizielle Bekenntnisgrundlage.Die Begeisterung, die viele für die großen reformierten Bekenntnisse aufbringen, wird jedoch nicht von jedem geteilt. Leider leben wir in einem bekenntnislosen, ja sogar bekenntnisfeindlichen Zeitalter,das vom existenzialistischen Relativismus, einer antiautoritären Grundhaltung und von historischem Isolationismus gekennzeichnet ist. Viele, die sich als Christen bezeichnen, halten Credos und Glaubensbekenntnisse für rein menschliche Traditionen, menschliche Lehren, lediglich religiöse Meinungen. Horatius Bonar sagte in seiner Zeit: „Jede neue skeptische Äußerung, besonders über religiöse Dinge und von sogenannten ‚religiösen‘ Männern, wird als ein weiteres Aufheulen des Sturmes beklatscht, der alle Bekenntnisse in die Tiefen des Meeres versenkt. Beim Anschwellen oder Zurückweichen der Flut wird nicht darauf geachtet, ob aus dem Wasser Wahrheit auftaucht, sondern darauf, wie das Dogma darin versinkt. Gegen ein Buch, gegen eine Lehre und gegen ein Bekenntnis, welches den Menschen die Freiheit zuspricht, den Gott anzubeten, der ihnen gefällt, gibt es keinen Widerspruch. Aber alles, was ihre Beziehung zu Gott festschreiben könnte, woraus sich ableiten ließe, dass sie für ihren Glauben verantwortlich sind, das darauf schließen lässt, dass Gott maßgeblich erklärt hat, was sie zu glauben haben, lehnen sie strikt ab, wobei sie sich auf die Verletzung ihrer Freiheit berufen.“ Man fragt sich, was Bonar heute sagen würde.Diejenigen, diegewissenhaft die großen reformierten Bekenntnisschriften verteidigen, werden als Anachronismen betrachtet, wenn nicht gar als Feinde des Glaubens und der Gemeinde. In einigen Kreisen werden wir gemieden und nicht geduldet. Wenn wir versuchen, andere von den Vorzügen eines bekenntnisgebundenen Christseins und den Gefahren lehrmäßiger Gleichgültigkeit zu überzeugen, werden wir als solche gebrandmarkt, die von der sich schleichend ausbreitenden „Bekenntniskrankheit“ befallen sind, das theologische und gemeindliche Äquivalent zum Aussatz. In einem solchen Klima ist es wichtig, dass diejenigen, die die reformierten Bekenntnisschriften lieben, von der Berechtigung von Glaubensbekenntnissen und ihrem in vielerlei Hinsicht nützlichem Gebrauch überzeugt sind.
Zuletzt geändert von Joschie am 08.06.2012 08:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Leo_Sibbing
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Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

Beitrag von Leo_Sibbing »

Fortsetzung der Einleitung:
A. Die Berechtigung von Bekenntnissen

Die Bibel sagt, dass die Gemeinde „der Pfeiler und die Grundfeste Wahrheit“ ist (1Tim 3,15). Der Begriff stulos (Pfeiler) bezeichnet eine Säule, die ein Haus trägt, und hedraioma (Grundfeste) bezieht sich auf den
Unterbau oder das Fundament einer Konstruktion. Die „Wahrheit“,von der der Text spricht, ist die Offenbarung Gottes an die Menschen, d. h. seine spezielle Offenbarung, die in Eden begann und mit der Aufrichtung des Neuen Bundes endete, die Offenbarung, die ihr Hauptaugenmerk auf das „Geheimnis der Gottseligkeit“ richtet, das Evangelium von Jesus Christus (1Tim 3,16).Wenn die Bibel die Gemeinde den „Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit“ nennt, lehrt sie uns, dass die Offenbarung, die Gott zur Errettung der Menschen gegeben hat, der Gemeinde anvertraut worden ist, d. h. einer Institution, die von Gott mit der Absicht eingerichtet wurde, dass sie die Wahrheit rein erhält, sie gegen Irrtum und die Angriffe ihrer Feinde verteidigt und sie unverfälscht und rein an künftige Generationen weitergibt. Die Gemeinde wurde als eine von Gott geordnete, menschliche Gesellschaft erschaffen, damit sie für die im Wort geoffenbarte Wahrheit Sorge trägt und diese bekannt macht. Dies macht natürlich die Gemeinde unabkömmlich, so wie der Pfeiler und die Grundfeste für ein Haus unabkömmlich sind. Bei der Ausführung des Auftrags, der „Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit“ zu sein (sowohl im Blick auf diejenigen in der Gemeinde als auch gegenüber denen außerhalb der Gemeinde), hat die Gemeinde unter anderem Glaubensbekenntnisse veröffentlicht, etwas, was sie historisch als ein zulässiges Mittel betrachtet hat, um ihre Pflicht zu erfüllen. Aber jedes Mal,wenn die Gemeinde derartige Bekenntnisverpflichtungenveröffentlicht hat, wurden Stimmen laut, die ihr Recht, dies zu tun, in Frage stellten.
Grundsätzlich wurden zwei Einsprüche erhoben.
1. Einige argumentieren gegen die Berechtigung von Bekenntnissen mit dem Argument, dass Glaubensbekenntnisse die alleinige Autorität der Heiligen Schrift in Glaubensfragen und Angelegenheiten der Glaubenspraxis untergraben. Man hört oft die Behauptung: „Wir brauchen kein Bekenntnis, wir brauchen nur die Bibel.“ In einigen Fällen mag es gut sein, dieser Beteuerung mit Hochachtung zu begegnen, denn einige scheinen aufrichtig davon motiviert zu sein, dass die Bibel eine einzigartige Stellung hat, um den Glauben und das Leben der Gemeinde zu bestimmen. Dennoch wäre es naiv zu denken, dass die Gemeinde ihre Pflicht, der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit zu sein, völlig erfüllen würde, wenn sie öffentlich verkündigt, dass sie an die Bibel glaubt. Die meisten Häretiker sind bereit, genau dasselbe zu bekennen. Ein Schreiber verkündigt: „Um zur Wahrheit zu gelangen, müssen wir uns von religiösen Vorurteilen trennen … Wir müssen Gott für sich selbst sprechen lassen … Um die Wahrheit zu finden, berufen wir uns auf die Bibel.“ Das Problem bei dieser Behauptung besteht allerdings darin, dass sie aus dem Buch Lass Gott die Wahrheit sein (“Let God be True”) stammt, das von den Zeugen Jehovas verlegt wird.
Bedenke in gleicher Weise die Bemerkungen Samuel Millers zum Konzil von Nizäa:
„Als das Konzil mit der Untersuchung der Angelegenheit [nämlich Arius’ Sicht bezüglich der göttlichen Natur Christi] begann,erwies es sich als äußerst schwierig, von Arius irgendeine zufriedenstellende Erklärung seiner Ansichten zu erhalten. Er war nicht nur wie die meisten konservativen Theologen unserer Zeit dazu bereit zu bekennen, dass er an die Bibel glaubt, sondern er fand sich auch bereit dazu, die gesamte Sprache der Heiligen Schrift für sich in Anspruch zu nehmen, konkret auch für das, was die Person und das Wesen des herrlichen Erlösers anbelangt. Aber als die Teilnehmer des Konzils sicherstellen wollten, in welchem Sinne er diese Sprache gebrauchte, nahm er eine ausweichende und zweideutige Haltung ein, und es gelang ihm für geraume Zeit, die Versuche der klügsten Rechtgläubigen, die seine Irrtümer benennen und ans Licht bringen wollten, zu vereiteln. Er zeigte,dass er ohne Umschweife dazu bereit war, die allgemein übliche Sprache in der Streitfrage zu gebrauchen. Er wollte auch erreichen, dass man glaubt, dass er sich sehr wenig vom Rest der Gemeinde unterscheidet. Dementsprechend gingen die Rechtgläubigen mit ihm die verschiedenen Titel Christi durch, die eindeutig auf seine Göttlichkeit verweisen, wie zum Beispiel ‚Gott‘ — ,der wahre Gott‘, das ,ausdrückliche Abbild Gottes‘ etc. — zu all diesen bekannten sich Arius und seine Nachfolger ohne Zögern — wobei sie allerdings das Recht für sich in Anspruch nahmen, den entsprechenden biblischen Titeln ihre eigenen Vorstellungen aufzupfropfen. Nachdem viel Zeit und Klugheit aufgewandt worden war, diesen verschlagenen Dieb aus seinem Versteck zu locken und von ihm eine Darlegung seiner Ansichten zu erlangen, ohne dass dabei ein Ergebnis erzielt worden war, hielt es das Konzil für aussichtslos,sein Ziel zu erreichen,solange sie Arius zugestehen würden, dass er sich hinter einem allgemeinen Bekenntnis zum Glauben an die Bibel zurückziehen könnte. Sie taten also,was sowohl der allgemeine Menschenverstand als auch das Wort Gottes die Gemeinde in allen vorangegangenen Zeiten zu tun gelehrt hatte, und was sie allein dazu befähigen kann, den verschlagenen Vertreter des Irrtums zu entlarven. Sie brachten in ihrer eigenen Sprache zum Ausdruck, was sie für die biblische Lehre hinsichtlich der Göttlichkeit des Erlösers hielten.
Ich freue mich sehr in dem HERRN, und meine Seele ist fröhlich in meinem Gott; denn er hat mir Kleider des Heils angezogen, mit dem Mantel der Gerechtigkeit mich bekleidet, ... Jesaja 61,10

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Joschie
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Beitrag von Joschie »

Fortsetzung der Einleitung:
A. Die Berechtigung von Bekenntnissen

Mit anderen Worten: Sie schrieben ein Glaubensbekenntnis zu diesem Thema und forderten Arius und seine Jünger dazu auf, es zu unterschreiben. Dies lehnten die Häretiker ab. So wurden sie dazu gebracht, dass sie tatsächlich eingestehen mussten, dass sie die Heilige Schrift nicht wie die übrigen Konzilsteilnehmer verstanden, und dass die Beschuldigungen gegen sie natürlich berechtigt waren. Ein Bekenntnis zu unserer Loyalität der Bibel gegenüber ist nicht genug. Die drastischsten Verneinungen biblischer Wahrheit gehen häufig damit einher, dass die Autorität und das Zeugnis der Heiligen Schrift hoch geschätzt werden. Wenn Leute die Worte der Bibel selbst gebrauchen, um Irrlehre zu verbreiten, wenn das Wort der Wahrheit so verdreht wird, dass es dem Irrtum dient, dann kann nichts Geringeres als ein Glaubensbekenntnis den Dienst leisten, dass öffentlich die Linie zwischen Wahrheit und Irrtum gezogen wird. Wenn wir unseren Bekenntnissen dieselbe Autorität zusprechen würden wie der Bibel, würden wir die alleinige Autorität der Bibel als Richtlinie für Glauben und Praxis untergraben. Dies war jedoch nicht die Absicht derer, die die reformierten Bekenntnisse verfasst haben. Sie bekannten sich zu der einzigartigen Stellung der Bibel, sie wussten, dass sie fehlbare Männer waren, und sie brachten diese Haltung in den Bekenntnissen selbst zum Ausdruck. Beachte dazu die Aussagen im baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689: „Die Heilige Schrift ist die einzig ausreichende, sichere und unfehlbare Richtlinie für alle zum Heil notwendige Erkenntnis, für den rettenden Glauben und den Glaubensgehorsam“ (1,1). „Der ganze Ratschluss Gottes bezüglich all der Dinge, die zu seiner eigenen Ehre und für die Erlösung, den Glauben und das Leben des Menschen notwendig sind, ist entweder ausdrücklich in der Schrift dargelegt oder kann mit Gewissheit aus der Schrift erschlossen werden. Zu ihr darf zu keiner Zeit irgendetwas hinzugefügt werden, weder durch neue Offenbarung des Geistes noch durch menschliche Überlieferungen.“ (1,6) Die großen reformierten Bekenntnisse behaupten nicht, dass sie etwas zur Wahrheit erklären, was nicht schon vorher wahr gewesen wäre. Sie beabsichtigen auch nicht, Menschen zu einem Glauben an etwas zu zwingen, welches sie nicht schon vorher durch die Autorität der Heiligen Schrift glauben mussten. Ein Credo oder Glaubensbekenntnis ist schlicht eine Darlegung des eigenen Glaubens (credo bedeutet „ich glaube“). Und als solches schmälert es die Autorität der Bibel nicht weniger, als wenn jemand sagt: „Ich glaube an Gott.“ oder: „Ich glaube an Christus.“ oder: „Ich glaube an die Bibel.“ Diejenigen, die beteuern:
„Wir brauchen kein Bekenntnis, wir brauchen nur die Bibel.“, haben dennoch in Wahrheit ein Bekenntnis, auch wenn es nicht niedergeschrieben ist. John Murray führt an: „Indem man die Schrift als das Wort Gottes und den Maßstab für Glauben und Leben akzeptiert, hat man den Grund für ein Bekenntnis gelegt …, [denn dies schließt] alle anderen Normen für den Glauben und die Praxis [aus].
Aber aus welchem Grund sollte ein Glaubensbekenntnis auf die Lehre über die Heilige Schrift beschränkt werden müssen? Wenn Anhänger häretischer oder sektiererischer Lehren und Praktiken aus der Gliedschaft in einer Ortsgemeinde ausgeschlossen werden, wenn Amtsträger und Glieder bestimmte Lehren für wahr halten müssen, dann gibt es ipso facto ein allgemein akzeptiertes Glaubensbekenntnis. In solchen Gemeinden ist das Bekenntnis ebenso real vorhanden, wie wenn jedes Gemeindeglied ein gedrucktes Exemplar besitzen würde. Doch nach dem Grundsatz der „Bekenntnislosigkeit“ sollten alle unterschiedslos in die Gemeinde aufgenommen werden, so lange sie bekennen können: „Ich glaube an die Bibel.“ In Wahrheit gebrauchen die energischsten Gegner von Glaubensbekenntnissen ihre ungeschriebenen Bekenntnisse bei Verfahren in ihrer Gemeinde und handeln damit genauso nach einem Bekenntnis wie die Verteidiger von Glaubensbekenntnissen, die sie attackieren. Thomas und Alexander Campbell dachten, dass sie das Unheil dessen, was sie „sektiererisch“ nannten, dadurch abwenden könnten, dass sie Christen zu einer Gemeinschaft ohne jegliches von Menschen ersonnene Bekenntnis versammelten, ohne irgend eine andere Bindung als allein den Glauben an Jesus als Heiland und der öffentlich bekannten Absicht, seinem Wort gehorsam sein zu wollen. Sie behaupteten, dass das Problem der sichtbaren Gemeinde darin bestehe, dass sie gespalten ist, und der Grund dafür seien die Credos und Bekenntnisse. Das Ergebnis ihrer Mühen, die sogenannten „Gemeinden Christi“, gehören heute zu den sektiererischsten und „bekenntnistreusten“ Gemeinden, die es gibt.
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Fortsetzung der Einleitung:
A. Die Berechtigung von Bekenntnissen


Denjenigen, die darum besorgt sind, dass Glaubensbekenntnisse die Autorität der Bibel untergraben könnten, versichern wir uneingeschränkt, dass letztendlich die Bibel die alleinige Grundlage für den christlichen Glauben und die Praxis ist und nicht unsere Glaubensbekenntnisse. Aber das bedeutet eben nicht, dass es für diejenigen unzulässig wäre, die in ihrem Urteil hinsichtlich der biblischen Lehren übereinstimmen, diese Übereinkunft in geschriebener Form zum Ausdruck zu bringen und sich selbst darauf zu verpflichten, nach demselben Glaubensmaßstab zu leben. So bemerkte Archibald Alexander Hodge: „Das eigentliche Problem besteht nicht, wie oft behauptet wird, in dem Gegensatz zwischen Gottes Wort und dem Bekenntnis von Menschen, sondern in dem Gegensatz zwischen dem erprobten und bewährtem Glauben des Volkes Gottes als ganzem und dem privaten Urteil und der alleinigen Weisheit dessen, der Bekenntnisse verwirft.“ 2. Andere bringen gegen die Berechtigung von Bekenntnissen das Argument vor, dass Glaubensbekenntnisse mit der Gewissensfreiheit vor Gott nicht zu vereinbaren seien. Solche Leute argumentieren auf zweierlei Weise: Erstens gibt es solche, die von jeglicher Art von Autorität, sowohl hinsichtlich der Heiligen Schrift als auch im Blick auf ein Bekenntnis, behaupten, dass sie die Freiheit ihres Gewissens verletze. Da sie sich gegen den übergeordneten Maßstab der Heiligen Schrift auflehnen, ist es kein Wunder, dass sie sich an dem geringeren Maßstab des Bekenntnisses stoßen. Nachdem sie das Kamel ausgespuckt haben, verwundert es nicht,wenn sie sich so leicht derMücke entledigen. Solche Leute halten die „Freiheit für Forschung und Lehre“ für ihr angeborenes Recht. Doch statt dass sie nach der Freiheit streben, mit ihrem Gewissen der Schrift zu folgen (was sie als ihren Beweggrund bekunden), wollen sie in Wahrheit bei der Formulierung und Verbreitung ihrer religiösen Meinungen von den Vorgaben der Bibel frei sein. Shedd nennt solche Leute „Freiheitsfanatiker“, die in Wahrheit nicht die Freiheit lieben, sondern die klaren Aussagen hassen und die ihren Freiheitswahn
jedem aufzwängen wollen. Miller bemerkt: „Jedes Mal, wenn Leute im Blick auf die Rechtgläubigkeit abzuirren begannen, haben sie gewöhnlich versucht, ihren Fall dadurch zu beenden oder zu vertuschen, dass sie gegen Credos und Bekenntnisse aufgetreten sind.“ Am Anfang ihrer Proteste behaupten solche Leute im Allgemeinen, dass sie treu zu den Lehren des Bekenntnisses stehen, aber nicht zu dem Prinzip, dass man Bekenntnisse braucht.
Mit der Zeit wird ihre Heuchelei gewöhnlich offenbar. „Selten haben Leute etwas gegen Bekenntnisse gehabt, bevor ihnen die Bekenntnisse widersprochen haben.“Im Blick auf solche Leute können wir nur sagen, dass, so lange ihr Gewissen nicht an das Wort Gottes gebunden ist, ihnen das Glaubensbekenntnis nichts anhaben kann, außer dass es sie als Heuchler oder Häretiker bloßstellt! Zweitens gibt es solche, die im Namen der Gewissensfreiheit widersprechen, was bei ihnen aber lediglich eine logische Folge aus ihrer ersten Entgegnung ist, d. h. der Besorgnis um die Autorität der Heiligen Schrift. Diese Leute scheinen mit großem Ernst den Grundsatz verteidigen zu wollen, dass das Gewissen nur durch die Autorität des Wortes Gottes gebunden ist. Diesen sagen wir, dass das Bekenntnis anerkennt, dass Gott allein der Herr des Gewissens ist: „Gott allein ist Herr des Gewissens, und er hat es nicht an menschliche Lehren und Gebote gebunden, die in irgendeiner Weise seinem Wort entgegenstehen oder nicht darin enthalten sind. Daher wird die wahre Gewissensfreiheit verraten, wenn unter Berufung auf das Gewissen solchen Lehren geglaubt und solchen Geboten Gehorsam geleistet wird. Ebenso bedeutet die Forderung nach blindem Glauben und absolutem und blindem Gehorsam, dass die Gewissensfreiheit und auch die Freiheit der Vernunft zerstört werden.“ (21,2).
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A. Die Berechtigung von Bekenntnissen

Angst um die Gewissensfreiheit wäre berechtigt, wenn man die Unterzeichnung eines Bekenntnisses fordern würde, ohne dass derjenige, der unterschreibt, in der Lage wäre, die Glaubensartikel zu prüfen, oder wenn die Unterzeichnung unter Androhung ziviler Strafen erzwungen würde. Aber wenn jemand davon überzeugt ist, dass der Inhalt eines Bekenntnisses biblisch ist, und wenn die Unterzeichnung freiwillig erfolgt, dann verletzt ein Glaubensbekenntnis das eigene Gewissen in keiner Weise. Jeder besitzt die Freiheit, jederzeit das Bekenntnis einer Gemeinde zurückzuweisen, wenn er es nicht länger mit reinem Gewissen unterzeichnen kann. Und er besitzt die Freiheit, sich einer Gemeinde anzuschließen, in der er mit reinem Gewissen Gemeinschaft haben kann. Miller behauptet mit Recht, dass, wenn man einer Gruppe von Christen das Recht verweigern würde, ein Bekenntnis aufzustellen, und ihr das Recht verweigern würde, dieses zu unterzeichnen, man ihnen damit die wahre Gewissensfreiheit verweigern würde: „Gewiss wird keiner leugnen, dass eine Gruppe von Christen in jedem freien Land das Recht hat, sich zusammenzuschließen und gemeinsam nach den Prinzipien zusammenzuleben, auf die sie sich verständigen können, wenn sie dabei der öffentlichen Ordnung keinen Abbruch tun. Sie haben ein Recht, darin übereinzukommen und zu erklären, wie sie die Heilige Schrift verstehen, welche Lehrsätze der Heiligen Schrift sie gemeinsam als grundlegend betrachten und in welcher Weise sie ihre öffentliche Verkündigung und Verfassung gestalten wollen, zu ihrer eigenen Erbauung und zur Erbauung ihrer Kinder. Sie haben in der Tat kein Recht dazu, für andere eine Entscheidung oder ein Urteil zu fällen, noch können sie irgend jemanden dazu nötigen, sich ihnen anzuschließen. Aber es ist sicher ihr Recht, für sich selbst ein Urteil zu fällen; in der Art ihres eigenen Zusammenschlusses übereinzukommen; festzulegen, auf Grund welcher Voraussetzungen sie Glieder in ihre Bruderschaft aufnehmen, und bestimmte Regeln aufzustellen, die diejenigen aus ihrer Gemeinschaft ausschließt, mit denen sie nicht im Einklang zusammenleben können.Es geht nicht darum, ob sie in jedem Fall weisen und biblischen Gebrauch von dem Recht, den Vorgaben des Gewissens zu folgen, machen, sondern ob sie dieses Recht überhaupt besitzen. Sie sind in der Tat verantwortlich dafür, welchen Gebrauch sie davon machen, und müssen sich ernsthaft vor ihrem Herrn im Himmel verantworten. Aber ganz gewiss können und dürfen sie niemals von Menschen dazu gezwungen werden, dafür Rechenschaft abzulegen. Das ist ihre eigene Angelegenheit. Ihre Mitbürger haben damit nichts zu tun, so lange sie den öffentlichen Frieden nicht gefährden. Eine andere Meinung wäre in der Tat ein Anschlag auf das Recht der persönlichen Entscheidungsfreiheit.“Im Grunde genommen kann jede lehrmäßige und moralische Verirrung unter dem Vorwand der Gewissensfreiheit in die Gemeinde kommen. Andrew Fuller bekräftigte: „Es gibt auf dieser Welt eine Vielfalt von Meinungen sowohl über Moral als auch über Lehre: Und wenn es eine unbiblische Bürde wäre, irgendwelche Lehrsätze zu beschließen, dann müsste es ebenso unmöglich sein, jemanden auf Grund von unmoralischem Verhalten auszuschließen oder ihn auch nur deshalb zu ermahnen. Denn man könnte behaupten, dass er nur für sich selbst denkt und dementsprechend handelt. Hiermit wäre man auch noch nicht am Ende: Nahezu jede Art von Unmoral wurde schon verteidigt und könnte heruntergespielt werden, und so, unter dem Vorwand, ein Recht auf persönliche Entscheidungsfreiheit zu besitzen, würde die Gemeinde Gottes zur Mutter der Huren werden — ,eine Behausung von Dämonen und ein Gefängnis jedes unreinen Geistes und ein Gefängnis jedes unreinen und gehassten Vogels.‘“ Ähnlich schreibt B. H. Carroll: „Eine Gemeinde mit einem kleinen Bekenntnis ist eine Gemeinde mit wenig Leben. Je mehr biblischen Lehren eine Gemeinde zustimmen kann, um so größer ist ihre Stärke, und um so mehr ist sie dienstbar. Je weniger Glaubensartikel sie hat, um so geringer sind die Bande ihrer Einheit und ihres Zusammenhalts. Die heute oft ausgesprochene Behauptung: ‚Weniger Bekenntnis, mehr Freiheit!‘ ist eine Rückbildung vom Wirbeltier zur Qualle und bedeutet weniger Einheit und eine geringere Moral, und das heißt mehr Irrlehre. Klar ausgesprochene Wahrheit bringt keine Häresie hervor — sie stellt lediglich bloß und weist zurecht. Stopfe dem Bekenntnis das Maul, und die christliche Welt würde sich mit Irrlehren füllen, die nicht angezweifelt oder korrigiert werden würden, die aber nichtsdestominder tödlich wären.“Kurz gesagt: Die Einwände gegen die Berechtigung von Bekenntnissen, die auf den vorangehenden Seiten besprochen wurden, entbehren jeglicher Grundlage. Bekenntnisse sind ein berechtigtes Mittel der Gemeinde, um den Auftrag, „der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit“ zu sein zu erfüllen..
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen

1. Ein Bekenntnis ist ein hilfreiches Mittel zur öffentlichen Bekräftigung und Verteidigung der Wahrheit.

Die Gemeinde soll „das Vorbild der gesunden Worte“ festhalten (2Tim 1,13), „für den ein für allemal den Heiligen überlieferten Glauben kämpfen“ (Jud 3) und „in einem Geist und mit einer Seele zusammen“ feststehen und „für den Glauben des Evangeliums“ kämpfen (Phil 1,27). Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Bekenntnis ein hilfreiches Mittel, um den Unterschied zwischen Wahrheit und Irrtum deutlich zu machen und in kleinem Umfang die zentralen Lehren der Bibel in ihrer Reinheit und ihrem richtigen Verhältnis darzustellen. In erster Linie ist ein ausformuliertes Bekenntnis Teil des öffentlichen Lehrauftrags der Gemeinde. Ein Glaubensbekenntnis ist eine öffentliche Definition der zentralen Inhalte unseres Glaubens für diejenigen außerhalb unserer Gemeinden, ein Zeugnis vor der Welt von dem Glauben, an dem wir im Unterschied zu anderen festhalten. In zweiter Linie ist ein Glaubensbekenntnis ein hilfreiches Mittel zur öffentlichen Belehrung der Gemeinde selbst. Ein Bekenntnis ist eine systematische Theologie in kleinem Umfang, die dazu dienen kann, dass unsere Gemeindeglieder sowohl eine breit angelegte Darlegung der Wahrheit als auch einen Schutz vor Irrtum bekommen. Es erleichtert die Förderung christlicher Erkenntnis und eines unterscheidungsfähigen Glaubens im Volk Gottes und bei anderen, die an den öffentlichen Veranstaltungen unserer Gemeinde teilnehmen. Ebenso ist es ein hilfreiches Mittel für das Volk Gottes, mit dem sie ihre Kinder unterweisen können. Darüber hinaus dient ein Glaubensbekenntnis sowohl als Rahmen, in dem unsere Gemeindeglieder die Predigt von Gottes Wort mit Einsicht aufnehmen können, als auch als Mittel, um sie vor Neuerungen und Irrtum zu warnen, wenn ihnen solche begegnen.
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen

2. Ein Bekenntnis dient als öffentlicher Maßstab für die Gemeinschaft und Gemeindezucht.

Die Bibel versteht die Ortsgemeinde nicht als eine Vereinigung derer, die darin übereingekommen sind, dass sie unterschiedlicher Meinung sind, sondern als einen Leib, der durch Frieden und Einheit gekennzeichnet ist. Die Gemeinde soll „die Einheit des Geistes durch das Band des Friedens bewahren.“ (Eph 4,3). Ihre Glieder sollen „einmütig“ sein, d. h. sie sollen eines Herzens, einer Seele, eines Geistes, einer Gesinnung und mit einer Stimme reden (Röm 15,5-6; 1Kor 1,10; Phil 1,27; 2,2). Ein Bekenntnis hilft dabei, die Einheit der Gemeinde zu schützen und ihren Frieden zu bewahren.Es dient auch als Grundlage für die Gemeinschaft zwischen Gemeinden,die so sehr miteinander übereinstimmen, dass sie in der Lage sind, harmonisch miteinander zu leben und zu arbeiten. Es bringt die zusammen, die einen gemeinsamen Glauben haben, und fügt sie zu einer Gemeinschaft zusammen. Jesus sagt: „Jede Stadt oder jedes Haus, die mit sich selbst entzweit sind, werden nicht bestehen.“ (Mt 12,25). Können Calvinisten, Arminianer, Pelagianer und Unitarier friedlich und gedeihlich zusammen beten, zusammenarbeiten, Gemeinschaft haben und gemeinsam Gott anbeten, während jeder seine eigenen Vorstellungen von der Wahrheit beibehält und vertritt? Wer wird den Gottesdienst leiten und predigen? Können diejenigen, die glauben, dass Jesus Gott ist, mit denen beten, die solche Verehrung für Götzendienst halten? Können diejenigen, die bekennen, allein durch den Glauben an Christus gerechtfertigt zu sein, mit denen Gemeinschaft haben, die etwas anderes glauben? Können sie gemeinsam am Abendmahlstisch Platz nehmen? Können diejenigen, die daran glauben, dass die Heilige Schrift in allen Teilen verbalinspiriert ist, mit denen die Kanzel teilen, die dies leugnen? Die einzige Möglichkeit, wie diejenigen, die sich in solch grundlegenden Fragen uneinig sind, in Harmonie miteinander leben können, besteht darin, dass sie vereinbaren, über die Wahrheit zu schweigen, ansonsten würden sie in der Tat „das Haus Gottes zu einem erbärmlichen Babel machen“. Wie vorhin schon bemerkt wurde, haben alle Gemeinden ein Glaubensbekenntnis, entweder schriftlich oder als ungeschriebene Übereinkunft der Gemeindeglieder. Und jeder weise Mensch wird sich über dieses Glaubensbekenntnis informieren wollen, bevor er sich einer Gemeinde anschließt. Er hat ein Recht darauf, zu erfahren, was die Gemeinde glaubt, und die Gemeinde hat ein Recht darauf, zu erfahren, was er glaubt. Folglich ist es schlampig, wenn nicht unaufrichtig, ein ungeschriebenes Glaubensbekenntnis zu haben, um daran zu prüfen, ob man miteinander Gemeinschaft haben kann. Jedem bleibt es selbst überlassen, selbst das Bekenntnis der Gemeinde zu entdecken.
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen

2. Ein Bekenntnis dient als öffentlicher Maßstab für die Gemeinschaft und Gemeindezucht.

Und die Gemeinde hat es nicht leicht, wenn sie feststellen will, ob diejenigen, die in die Gemeindegliedschaft aufgenommen werden wollen, mit dem gemeinsamen Glauben ihrer Glieder übereinstimmen, da die entscheidenden Inhalte ihres gemeinsamen Glaubens nirgends konkret festgeschrieben sind. Ein schriftliches Bekenntnis erleichtert einem eventuellen neuen Gemeindeglied die Beurteilung der lehrmäßigen Position einer Gemeinde ungemein, so wie es auch für die Gemeinde die Beurteilung der lehrmäßigen Position eines eventuellen neuen Gemeindegliedes wesentlich vereinfacht. Ein geschriebenes Glaubensbekenntnis bietet eine knappe lehrmäßige Grundlage bei der Anwendung von Gemeindezucht. Wir werden ermahnt:„Gebt acht auf die, welche Trennungen und Anstöße zur Sünde bewirken im Widerspruch zu der Lehre, die ihr gelernt habt, und meidet sie.“(Röm 16,17 RSCH). Wir sollen die, die den Frieden der Gemeinde durch falsche Lehre gefährden, ausschließen: „Einen sektiererischen Menschen weise nach einer ein- und zweimaligen Zurechtweisung ab“ (Tit 3,10).Damit die Aufgabe,die Reinheit der Gemeinde zu bewahren, erfüllt werden kann, braucht die Gemeinde einen lehrmäßigen Maßstab, und dieser Maßstab muss öffentlich zugänglich sein, denn alle Menschen haben das Recht darauf, zu wissen, nach welchem konkretem Maßstab sie beurteilt werden. Von einer Gemeinde zu fordern, dass sie Irrlehre mit Gemeindezucht bestraft, ohne ein schriftliches Glaubensbekenntnis zu haben, wäre so, als ob man von ihr forderte, Ziegelsteine ohne Häcksel zu machen. Nichts Geringeres als ein Glaubensbekenntnis wird die berechtigten Forderungen einer Gemeinde und ihrer Glieder gegenüber einander zufriedenstellen können. So stellt James Bannerman fest: „Es ist die Pflicht der Gemeinde,… durch eine formale und öffentliche Darlegung der eigene Glaubensüberzeugungen den Gemeindegliedern die Korrektheit des eigenen Glaubens zu garantieren und von ihnen die Zusicherung ihres Glaubens zu empfangen.“ Eine Gemeinde ohne Glaubensbekenntnis kann gleich damit werben, dass sie jeder Art von verdammenswerter Irrlehre ein Zuhause bietet und einen Nährboden für jeden, der eine neue Saat anpflanzen möchte.
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen


2. Ein Bekenntnis dient als öffentlicher Maßstab für die Gemeinschaft und Gemeindezucht.

Eine Gemeinde ohne Glaubensbekenntnis leidet unter der theologischen und gemeindlichen Entsprechung der Krankheit AIDS, sie ist nicht gegen die ansteckenden Winde falscher Lehre immun. Und was für das Leben innerhalb der Ortsgemeinde gilt, gilt auch für die Gemeinschaft von Gemeinden untereinander. Welche Gemeinde, die darauf bedacht ist, die eigene lehrmäßige Reinheit wie auch den eigenen Frieden und die Einheit zu bewahren, könnte unbeschadet mit einer anderen Gemeinde Gemeinschaft haben, von der sie nicht weiß, welche Stellung sie gegenüber Wahrheit und Irrtum einnimmt? Ohne einen klar umrissenen Glauben oder eine erkennbare Ordnung, kann eine solche Gemeinde ohne Bekenntnis leicht eine Quelle der Verunreinigung sein, statt dass sie der Erbauung dient. Unter solchen Umständen könnten wir unsere Kanzeln nicht mit reinem Gewissen zur Verfügung stellen oder zur Gemeinschaft unter den Gemeindegliedern ermutigen. Damit nicht etwa einige Leser den falschen Schluss ziehen, dass jedes Gemeindeglied fortgeschrittene Erkenntnis in der biblischen Lehre haben muss, um in einer Gemeinde mit Bekenntnis Glied werden oder bleiben zu können, muss dazu noch etwas gesagt werden, bevor wir den Abschnitt über Glaubensbekenntnisse als Maßstab für Gemeinschaft und Gemeindezucht beschließen: Beachte, was Andrew Fuller hierzu bemerkt:„Wenn eine religiöse Gemeinschaft sich auf einige grundlegende Prinzipien, die sie als vom Wort Gottes abgeleitet verstehen, einigt, und wenn sie den Glauben daran als notwendig erachten, damit jemand bei ihnen Gemeindeglied werden oder bleiben kann, bedeutet dies nicht, dass diese Prinzipien gleich von jedem verstanden werden müssen, oder dass alle ihre Geschwister den gleichen Stand der Erkenntnis haben müssen, noch dass sie nichts anderes erkannt haben und glauben dürfen. Die Stärken und Fähigkeiten unterschiedlicher Personen variieren. Der eine mag von der einen Wahrheit mehr begreifen als der andere und seine Ansichten durch eine große Vielzahl ähnlicher Vorstellungen erweitern. Und doch bleibt der Kern ihres Glaubens immer noch derselbe. Die Aufgabe von Glaubensartikeln besteht nicht darin, die im Glauben Schwächeren abzuhalten, sondern seine erklärten Gegner.“
Das Pferd wird gerüstet für den Tag des Kampfes, aber der Sieg kommt von dem HERRN. Spr. 21,31

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Joschie
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen

3. Ein Bekenntnis dient als knapper Maßstab, an dem die Diener des Wortes Gottes gemessen werden.

Der Diener des Wortes Gottes muss ein „treuer Mensch“ sei (2Tim2,2) , „der an dem der Lehre gemäßen zuverlässigen Wort festhält, damit er fähig sei, … mit der gesunden Lehre zu ermahnen.“ (Tit 1,9). Wir müssen vor falschen Propheten und Aposteln auf der Hut sein. Wir müssen die Geister prüfen, „ob sie aus Gott sind.“ (1Joh 4,1). Wir dürfen keinen untreuen Mann in unsere Häuser aufnehmen oder ihn als Bruder begrüßen, ansonsten werden wir Teilhaber an seinen bösen Taten (2Joh 10). Wir können diesen Ermahnungen nicht gerecht werden, indem wir einfach das Bekenntnis eines Mannes, dass er an die Bibel glaubt, akzeptieren. Wir müssen wissen, was er glaubt, dass die Bibel über wichtige Themen lehrt. Ein Glaubensbekenntnis macht es einer Gemeinde verhältnismäßig einfach, die lehrmäßige Rechtgläubigkeit eines Mannes auf einem breiten Gebiet biblischer Wahrheit zu erkunden. Ohne ein Glaubensbekenntnis ist die Beurteilung der Pastoren durch die Gemeinde willkürlich und bestenfalls oberflächlich. Dabei steht die Gemeinde in der großen Gefahr, Neubekehrten und Irrlehrern die Hände aufzulegen, und dies alles nur, weil es die Kandidaten für den Dienst nicht an einem breiten und tiefgreifenden Maßstab misst. Was für die Anerkennung von Pastoren in der Gemeinde gilt, ist doppelt wichtig, wenn Professoren berufen werden, die Männer für den Dienst zurüsten sollen. Man kann nicht überbetonen, welcher Schaden in den Gemeinden angerichtet wird, wenn Männern leichtfertig theologische Lehrstühle anvertraut werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die noch ungeprägten Vorstellungen und Seelen junger Anwärter für den Dienst zu formen.
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B. Der Gebrauch von Bekenntnissen

4. Bekenntnisse tragen zu einem Verständnis für das historische Erbe bei.

Woher wissen wir, dass wir und unsere Leute keine historische Anomalie sind, dass wir nicht die einzigen sind, die jemals auf diese Weise geglaubt haben? Unsere Bekenntnisse binden uns an ein kostbares Erbe des Glaubens, das wir aus der Vergangenheit empfangen haben, und an ein Vermächtnis, mit dem wir unseren Kindern den Glauben ihrer Väter weitergeben können. Dies ist natürlich keine Nebensächlichkeit. Ein Verständnis für das historische Erbe trägt viel zur Stabilität einer Gemeinde und zum persönlichen geistlichen Wohlergehen ihrer Glieder bei.
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C. Abschließende Bemerkungen

1. Die moderne Christenheit wird von einem lehrmäßigem Relativismus überflutet und geht darin unter. Satan und seine Mächte lieben die Ungenauigkeit und die Mehrdeutigkeit, die in unseren Tagen so sehr überhandnehmen. Spurgeon hat gesagt: „Der Erzfeind der Wahrheit hat uns dazu eingeladen, unsere Mauern einzureißen und unsere ummauerten Städte aufzugeben.“ Man fragt sich, was Spurgeon sagen würde, wenn er heute leben würde und sehen könnte, wie weit der Niedergang fortgeschritten ist. Diejenigen von uns, die diese alten Bekenntnisse lieben, haben die Pflicht „für den ein für allemal den Heiligen überlieferten Glauben zu kämpfen.“ (Jud 3). Wir dürfen unsere Bekenntnisse nicht kampflos aufgeben. So sagte Spurgeon über die Notwendigkeit von Bekenntnissen: „Waffen, die unsere Feinde verletzen, dürfen wir niemals verrosten lassen.“ Die großen reformierten Bekenntnisse wurden auf dem Amboss des Glaubenskampfes geschmiedet, und sie wehten als Banner, wo immer der Kampf um die Wahrheit tobte. Wo immer Männer diese Bekenntnisse biblischer Religion abgetan hatten, wo liberale Meinungen vorherrschten, litt die Sache Gottes und die Wahrheit sehr darunter.Die mangelnde Bereitschaft, den Glauben genau zu definieren, von dem eine Gemeinde behauptet, ihn festzuhalten, ist ein Kennzeichen dafür, dass es um eine Gemeinde und ihrer Leiterschaft äußerst schlecht bestellt ist. Es ist unmöglich, dass eine solche Gemeinde als „der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit“ fungieren kann, denn sie ist nicht bereit, die Wahrheit, von der sie behauptet, sich daran zu halten, zu definieren oder zu verteidigen. Die Realität der gegenwärtigen Situation zeigt also, dass es nicht so sehr die Bekenntnisse, sondern die Gemeinden sind, die in unseren Tagen auf dem Prüfstand stehen.
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C. Abschließende Bemerkungen

2. Von Zeit zu Zeit mag es notwendig sein, die großen Glaubensbekenntnisse zu revidieren. Wir sollten sie jedoch nicht nach Lust und Laune und beim Wechsel jeder theologischen Mode revidieren. Diese Schriften wurden nicht in Eile verfasst, und sie sollten auch nicht voreilig geändert werden. Dennoch sind unsere Bekenntnisse nicht sakrosankt und können niemals verändert oder verbessert werden. Und natürlich ist die Kirchengeschichte nicht im 17. Jahrhundert stehen geblieben. Wir haben es heute mit Irrlehren zu tun, mit denen diejenigen, die die großen Bekenntnisse verfasst haben, nicht konfrontiert waren und die sie in ihren Bekenntnissen nicht ausdrücklich angesprochen haben. Daher mag eine Revision als notwendig erachtet werden, aber es ist eine Aufgabe, die äußerst große Sorgfalt erfordert. Wenn wir uns in unserer Zeit um die Revision unserer Bekenntnisse bemühen, müssen wir dazu bereit sein, gegen den Geist vieler moderner Bekenntnistexte vorzugehen. Moderne Bekenntnisse sind mit einem anderen Ziel verfasst worden als die alten Bekenntnisse. J. Gresham Machen beobachtete in seiner Zeit: „Die historischen Bekenntnisse schlossen den Irrtum aus, sie waren darauf angelegt, den Irrtum auszugrenzen. Sie hatten die Absicht, die biblische Lehre herauszustellen, im klaren Gegensatz zu dem, was der biblischen Lehre entgegensteht, um so die Reinheit der Gemeinde zu bewahren. Im Gegensatz dazu schließen diese modernen Verlautbarungen den Irrtum ein. Sie sind darauf angelegt, in der Gemeinde so vielen Leuten wie möglich und allen nur denkbaren Vorstellungen Raum zu bieten.“
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C. Abschließende Bemerkungen

3. Bei all unserer Wertschätzung für die großen reformierten Bekenntnisse müssen wir uns aber dessen bewusst sein, dass jede Generation ihren Glauben auf die Bibel gründen muss. Der Glaube der Leute darf sich nicht nur auf ihre Bekenntnistreue gründen. In unseren Gemeinden müssen wir danach trachten, Nachfolger Jesu zu machen, nicht nur Baptisten oder Presbyterianer oder Reformierte. Das Bekenntnis darf nicht zur Tradition verkommen, an der man ohne eine persönliche, in der Schrift gegründete Überzeugung festhält. So schrieb John Murry: "Wenn sich eine Generation damit zufrieden gibt, sich auf dem theologischen Erbe auszuruhen, und sich weigert, selbst die Schätze göttlicher Offenbarung zu ergründen, dann hat der Niedergang bereits begonnen, und der Irrglaube wird das Los der nachfolgenden Generation sein.“
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C. Abschließende Bemerkungen

4. Beim Thema Glaubensbekenntnisse geht es auch um Aufrichtigkeit. Sowohl für die Gemeinden als auch für die einzelnen Gläubigen muss die Unterzeichnung eines Bekenntnisses eine Handlung sein, die von moralischer Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit gekennzeichnet ist. Wer würde die Behauptung in Frage stellen, dass eine Gemeinde ihren schriftlich verfassten Bekenntnissen treu sein soll oder dass jemand das sein soll, was er zu sein behauptet? Doch leider sind viele Gemeinden von ihren Bekenntnissen abgewichen, während sie gleichzeitig behaupten, immer noch an ihren alten Maßstäben festzuhalten. Und viele Pastoren schwören den Treueid auf das Bekenntnis ihrer Gemeinde, während sie in Wahrheit bestimmten Glaubensartikeln widersprechen oder ihnen gegenüber ernsthafte innere Vorbehalte haben. Wenn eine Gemeinde von den alten Pfaden abweicht und nicht umkehren will, soll sie sich öffentlich von ihrem Bekenntnis lossagen. Auch wenn uns ein derartiges Abweichen von der Wahrheit schmerzen mag und auch wenn die Feinde der Wahrheit die Gelegenheit ausnutzen mögen, Verleumdungen und Lästereien zu verbreiten, ist dies gewiss besser und aufrichtiger, als dass eine Gemeinde in ihrer Heuchelei verharrt.
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