Tägliche Lesung aus der Dogmatik von Eduard Böhl

Nur für Gläubige, die die fünf Punkte des Arminianismus ablehnen

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Jörg
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§ 74. Vom tertius usus legis oder von den guten Werken

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§ 74. Vom tertius usus legis oder von den guten Werken (312)

Wir haben in § 71 gesehen, was Gott zu unserer Rechtfertigung und Heiligung oder Verherrlichung beiträgt, nämlich alles und jedes. Wir haben sodann in § 72 gelernt, daß der in dieser neuen Schöpfung der Gnade sich aufhaltende Mensch bleibt, was er ist, nämlich Fleisch; und nicht mystischer Weise mit Gott eins, oder vergeistigt (sozusagen vergottet) oder neuer Qualitäten teilhaftig wird, sondern als Betttler (313) um Christi willen einst in das Reich der Herrlichkeit wird aufgenommen werden.

Inwiefern hat nun der Christ überhaupt noch mit dem Gesetz Gottes etwas zu schaffen? Gar nichts in der Weise, wie er in seinem früheren Stand damit zu schaffen hatte. Im Vergleich mit diesem früheren Stand ist der Christ jetzt frei vom Gesetz und diese christliche Freiheit muß streng behauptet werden (314) Die christliche Freiheit steht aber nicht im Gegensatz zu jeglicher Gebundenheit, sondern nur zu dem Gesetz, das der Mensch erfüllen zu müssen meint, um Gott zu gefallen (Gal 2,21) und welches der Apostel geradezu als Zorn wirkend bezeichnet (Röm 4,15). Über ein solches Gesetz, sei es nun ein moralisches oder zeremoniales (Beschneidung) oder welches immer, sich zu erheben, leitet der Galaterbrief die Christen an. Die Galater sind anders belehrt worden. Gal 3,2. Sie sollen bedenken, daß, wofern sie durch ein Gesetz Rechtfertigung suchten, sie aus der Gnade herausgefallen seien. Gal 5,3.4. Wir sind, wie Paulus in Röm 8,2 kühn sagt, durch das Gesetz des Geistes des Lebens in Christus Jesus – durch diese neue Norm und Lebensordnung – befreit vom Gesetz (Regime) der Sünde und des Todes.
zu.312. Daß Luther und Melanchthon den Zweck der Rechtfertigung durch den Glauben in den „Werken“ sahen, und unter diesen die Werke der zwei Tafeln des Gesetzes verstanden, folgt aus gewichtigen Stellen, z.B. Kirchenpostille Erl. Ausg. XIV, 154. „Wir richten das Gesetz auf: d. i. ebendarum lehren wir den Glauben, damit das Gesetz erfüllt werde.“ Großer Katech, 488,2. Ebenso in der Auslegung der Genesis bei Zöckler, Ev.Kirchenzeitung 1884, S. 266 Ferner Melanchthon (Corp Ref. XV, 460): Immo ideo justificati estis, ut bene operemini. Corp. Ref. XXVII, 521: Et qui hanc fidem consecuti sunt, hi renati sunt, ut bene operentur, ut legem facient. Ferner zu Röm 6,15: Causa finalis reconciliationis est conformita cum Deo. Vgl. zu diesem § überhaupt Olevian, De substantia foederis I, Art. 7, § 9; Art. 8, §§ 4-43. Für die Beweise aus Luther und Melanchthon vgl. außerdem Loofs, Die Bedeutung der Rechtfertigungslehre der Apologie, Stud. und Krit. 1884,S. 639,667.
zu.313. Luthers letztes schriftliches Wort war: Wir sind Bettler, hoc est verum.
zu.314. Vgl. dazu Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen.
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Gleichwie Christus (das Haupt) der Sünde die Herrschaft im Fleische genommen, indem er durch Gehorsam sie aus dem Mittel getan und das Gleichgewicht in der menschlichen Natur damit wiederhergestellt – also (nach dieser Norm des Geistes des Lebens in Christus Jesus) werden auch wir, von der Sünde abgewandt, ihrer verdammenden Kraft und Herrschaft (dem alten Regime) entnommen, Gott leben, oder Knechte der Gerechtigkeit sein, nachdem wir zuvor Knechte der Sünde waren (Röm 6,13.19). Und in diesem Stand der Freiheit von einem Sünde und Tod lebendig erhaltenden Gesetz sollen die Christen feststehen bleiben, Gal 5,1-13, und nicht wieder in das Joch der Knechtschaft sich einspannen lassen. Sie sollen nicht mehr unter Gesetz sein wollen, um dasselbe aus eigener Kraft erfüllt zu haben, sondern sollen die Früchte solches knechtischen Dienstes weit von sich tun. Gal 4,21-31. In sehr anschaulicher Weise bedeutet Paulus Röm 7,1-6 seinen Lesern, daß sie mit dem Gesetz nichts mehr zu schaffen, daß sie es als einen verstorbenen Ehegemahl zu betrachten und sich nunmehr ganz als dem neuen Gemahle, Christus, Vertraute anzusehen hätten. Ihr seid durch den Leib (Tod) Christi getötet dem Gesetz, welches doch nur die Sünde bis dahin steigerte, daß sie als eure Feinde (paqh,mata) euch bestürmten, und seid von dem Gesetze abgebracht, nachdem es gestorben, dem ihr verbunden wart – und zwar um in Neuheit des Geistes zu leben, und nicht im alten Wesen des Buchstabens (dem Regime des ersten Mannes oder des Gesetzes). Und in gleicher Weise wurde schon Röm 6,14 vom Apostel der glorreiche Satz aufgestellt: daß die Christen nicht ferner mehr unter Gesetz seien, sondern unter der Herrschaft der absolut regierenden Gnade. Hier erführen sie, wie Gott das Gesetz selbst in die Hand nimmt, um es in ihnen durch seinen Geist zur Erfüllung gelangen zu lassen: Röm 6,16.19. Das ist nun der Stand der christlichen Freiheit, wo uns kein Gesetz mehr hemmend in den Weg treten kann, nachdem wir in Jesus gläubig geworden sind. Diese christliche Freiheit ist keine schrankenlose, wohl aber eine solche, die mit dem zwingenden und fordernden Gesetz nichts mehr zu tun hat. In diesem Sinn redet Paulus von ihr ganz besonders im Galaterbriefe.
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Treten wir nun aber mit der Wahrung unserer christlichen Freiheit, die der Galaterbrief insbesondere einschärft, in Widerspruch mit dem Gesetz? Schütteln wir das Gesetz als ein unbequemes Joch ab?(315) Nein, dennoch sind wir nicht im Widerspruch mit dem Gesetz, daß wir es beseitigt hätten. Wir sind keine a;nomoi qew/| d.h. ohne Gesetz Gott gegenüber, sondern e;nnomoi Cristw d.h.in Christus dem Gesetz gemäß: 1.Kor 9,21. Wir dürfen also das Gesetz nicht verbannen aus dem Verhältnis, das zwischen Gott und den Gläubigen in Christus besteht; wir dürfen nicht nach neuen Vorschriften suchen, nach denen wir zu handeln hätten, oder gar die eigene Willkür zum Gesetz erheben. Wir sind insbesondere nicht dazu erlöst, das wir nach gewissen ethischen Regeln und Vollkommenheitslehren leben müssten, sondern zur Erfüllung der Gebote Gottes. 1.Kor 7,19; Gal 5,6; Röm 8,4; 13,10. Und obschon es allein schriftgemäß ist, daß die Glaubenden auf dem rechten Wege der Heiligung durch den heiligen Geist festgehalten werden müssen, so bedient sich dieser Geist dazu dennoch des Wortes Gottes und besonders der zehn Gebote als der Richtschnur und Regel unseres Wandels. Auf daß die Erlösten nicht in Schwärmerei(316) oder Gesetzlosigkeit (Antinomismus) versinken, so ist ihnen eine feste Regel ihres Wandels vorgezeichnet, gemäß welcher der heilige Geist sie selbst leiten und heiligen und bei der er sie erhalten will bis zu ihrem seligen Ende.
zu.315. In dieser Furcht war der Pietismus befangen, als er die Rechtfertigung zur Voraussetzung der Heiligung machte; die Heiligung erscheint dabei als Fortbildung der Rechtfertigung, und der Empfang der letzteren hat sich in der Heiligung zu bewähren. Aber bei dieser Bewahrung des Glaubens durch gute Werke erwuchs dem Pietismus ein ganz anderer Inbegriff von Merkmalen und Kennzeichen, ob man im Glauben stehe, als der Inbegriff des göttlichen Gesetzes war. Die Probe, ob der rechtfertigende Glaube auch echtes Gold mit sich führe, wurde noch an einem anderen Prüfstein gemacht, als dem des Gesetzes Gottes. Man schuf sich eine Art nova lex, ein Gesetz für die wahren Gläubigen.
zu.316. In der Schwärmerei oder Mystik offenbart sich das andere Extrem zur gesetzlichen Strenge, die in der vorigen Anmerkung berührt wurde, obgleich beide Richtungen sich auch wohl wieder ineinander verschmelzen. Bereits in der Apostelzeit hat Paulus im Galaterbrief den Pietismus und im Kolosserbrief den Mystizismus bekämpft – aber beide Richtungen sind seitdem der Fährte der Kirche emsig gefolgt und haben ungezählte Opfer gefordert.
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Da tritt also die dritte Gebrauchsweise des Gesetzes, welche die Gerechtfertigten angeht, oder der usus legis normativus in Kraft. Dieser tertius usus ist ja nicht etwa mit dem secundus usus legis zu verwechseln. Dies geschieht, wie neuere Forscher erkannt haben,(317)sowohl in den Schmalkaldischen Artikeln, wie in der Konkordienformel. Durch den Geist Gottes werden die Gerechtfertigten eingeführt in die auf den zwei Tafeln des Gesetzes vorliegende Regel des neuen Lebens, den Inbegriff der Gleichheit Gottes, zu deren Erfüllung wir als neue Kreaturen in Christus berufen sind. Aus dieser Regel lernen wir nun zunächst unseren Abstand von dem guten und vollkommenen Willen Gottes kennen, aber zugleich die ewigen Normen, nach denen der heilige Geist durch eben dieses Gesetz uns leiten will. Demgemäß demütigt zunächst das Gesetz und erhebt dann wieder – Den nämlich, der in Christus Jesus nicht nach Fleisch, (d.h. abermal nach einem Gesetz und tötendem Regime)(318) sondern nach Geist wandelt. Röm 8,1.

zu.317. S. Lommatzsch, Luthers Lehre vom ethisch-religiösen Standpunkt aus dargestellt S. 359 und Loofs in dem mehrerwähnten Artikel der Studien und Kritiken 1884, 4. Heft, S. 667. Richtig dagegen setzt der Heid. Kat. den Dekalog in den dritten Teil, richtig auch Melanchthon, in ep. ad Romanos, Kap 8,12; derselbe macht zu den Worten: „Wir sind Schuldner“ die treffende Bemerkung: Hanc vocem (debitores) opponit male intelligentibus libertatem evangelicam, quae liberat renatos, ne condemnentur a lege, non liberat, ne obediant. Manet enim aeternus et immutabilis ordo, ut Deo obediamus. Significant haec verba ordinem immutabilem.

zu.(318). Fleisch und Geist, Gesetz des Geistes des Lebens und Gesetz der Sünde und des Todes stehen Röm 8,1.2 einander gegenüber, wie zwei Lebensmächte oder Regimes. Nach Röm 7,25 dient der Christ dem Fleisch nach dem Gesetz der Sünde. Die Kraft, diesen Dienst zu brechen, verlegt Paulus in den anderen Nomos, der von Christus aus sich Geltung verschafft; und während der Christ also an sich dem Gesetz der Sünde und des Todes dient, wird er durch die neue Verbindung, in der er durch den Glauben mit Christus steht, der alten durch das Fleisch in Kraft erhaltenen Verbindung entnommen, m. a. W. von der Verbindlichkeit dem Gesetz, das nur Sünde und Tod zu steigern dient, nachzuleben wird er befreit und ist er von Anfangan befreit – hvleuqe,rwse heißt es – als ein solcher, der, in Christus geheiligt, der Sünde gestorben ist und Gott lebt (Röm 6,10.11). Für den Christen, der ein e]nnomoj Cristw`| ist (d.h. in Christus bereits dem Gesetz konform) – s. 1.Kor 9,21 – ist es eine Anomalie, daß er noch der Sünde dient oder noch dem Fleische lebt, d.h. ihrer mit Hilfe des Gesetzes Herr werden will, und so hat denn der Apostel Röm 6 genug zu tun, um die Sünde von ihrem angemaßten Thron, auf dem sie durch falsche Deutung des Gesetzes erhalten wird, herunterzustoßen und die Gnade an die Stelle zu setzen (bes. 6,14). Und das Recht zu solcher Entthronung der Sünde und Einsetzung der Gnade entnimmt er aus der Stellvertretung Jesu Christi (Röm 8,3), an dem die Gläubigen haften, wie die Reben am Weinstock, an dessen Tode und Aufertehung sie Anteil haben, so daß nunmehr alle Beziehung zur Sünde und zum „Gesetz“ für sie aufgehört hat.
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Unsere These ist: das Gesetz demütigt uns, wird dann aber für die, welche durch den Glauben in Verbindung mit Christus stehen, zu einer Verheißung, die Gottes Geist in uns erfüllt. Vgl. Dr. Kohlbrügge, Schriftmäßige Erläuterung des Artikels: „Ich glaube in den heiligen Geist.“ Wir gehen zunächst ein auf die vier Gebote der ersten Tafel, die da lehren, wie der Wiedergeborne sich gegen Gott zu verhalten habe. Hier wird die Liebe und Furcht Gottes, die aus dem Glauben stammt, nach ihren Früchten eingeprägt. Vgl. Heidelberger Katechismus Fr. 93-115. Da ist es nun für den Christen ein Gegenstand der Freude und der höchsten Befriedigung, daß er gleich anfangs vernimmt 2.Mose 20,1: Gott redete alle diese Worte – Gott also und kein Mensch. Damit wird das Fleisch, das Menschenwort gern hört, niedergehalten; wir stehen Angesichts Gottes und werden bestärkt in dem Vertrauen, daß derjenige, der dies alles gesagt – es auch tun und nicht dulden wird, daß sein Wort leer zu ihm zurückkehrt. Jer 31,33; Hes 11,19. 20; 36,27. Aus dem ersten Gebot erkennt der Glaubende Gott als den Erlöser, und sich als den Erlösten, wenn auch das, was sichtbar ist, dem widersprechen sollte. Er erfährt, daß er einen allmächtigen Gott und versöhnten Vater durch Christus hat und durch solchen Glauben aller Dinge mächtig ist.(319) Wenn es nun heißt, „du sollst keine anderen Götter vor mir haben“, so werden die Glaubenden zunächst davon überführt, daß sie zum Götzendienste in allerlei Gestalt Neigung haben. Aber sofort werden sie durch die Vorhaltung dieses Gebotes dessen versichert, daß, wie sehr sie auch zu den Abgöttern hinneigen, 1.Joh 5,21, sie dennoch von den Götzen gereinigt und hingeführt werden zu dem einigen Gott, der helfen kann und will, ihn samt dem Sohn und dem Geist allein zu verehren, ihm allein zu vertrauen, ihn anzurufen und ihm zu danken. Das sonst drohende Gesetz erscheint uns im Licht des Geistes Gottes nun als eine Verheißung; Gott nimmt es in die Hand, um ihm williges Gehör und Befolgung bei uns zu verschaffen. Gottes Geist schreibt es ein in unser Herz (Jer 31,33; Hes 36,27). Genug, das erste Gebot lehrt die Glaubenden überhaupt nicht dem Fleisch, sondern Gott ihre Sache anheimzustellen.
zu.319. Vgl. Calvin, Inst. III,2.16: In summa, vere fidelis non est, nisi qui solida persuasione deum sibi propitium benevolumque patrem esse persuasus, de eius benignitate omnia sibi pollicetur, nisi qui divinae erga se benevolentiae promissionibus fretus, indubitatam salutis exspectationem praesumit (Hebr 3,14). Fidelis, inquam, non est, nisi qui suae salutis securitati innixus, diabolo et morti confidenter insultet, quomodo ex praeclaro illo epiphonemate Pauli docemur Röm 8,38.
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Mit dem zweiten Gebot bringt uns der heilige Geist dahin, daß wir die Abgötter fahren lassen (1.Mose 35,4) und hingeführt werden zur rechten Anbetung, die da geschieht im Geist und in der Wahrheit, Joh 4,23. Jedes falsche Bild Jesu, das aus dem menschlichen Gehirn entsprungen, oder dem menschlichen Stolz Nahrung gibt, sofern es als bloßes Vorbild (Ideal) gelten will – lernen wir verwerfen und allein uns halten an das Bild in den Evangelien, Gal 1,6; 2.Kor 11,3.4. Besonders wird jede Verehrung Gottes und Christi unter der Gestalt eines Bildes, geschehe sie auch bloß in der Phantasie, sowie jede gottesdienstliche Veranschaulichung des Unsichtbaren durch dies Gebot abgestellt und durch den Geist Abscheu davor eingeflößt.

Im dritten Gebot gibt der heilige Geist uns zunächst zu verstehen und anzuerkennen, daß wir nicht ganz und ausschließlich uns verlassen auf den Namen, der über alle Namen ist. Phil 2,9. Diesen Namen nun prägt der heilige Geist den Glaubenden ein als den einzigen, der gegeben ist, damit wir durch ihn gerettet würden, Apg 4,12, so daß wir fortan ihm allein die Ehre geben, Phil 2,10; Jes 45,23; Ps 115,1. Eine solche Ehrfurcht vor diesem Namen prägt uns der heilige Geist ein, daß wir verlernen,320 denselben zu irgend einem eitlen Zweck in den Mund zu nehmen, etwa im Leichtsinn oder zur Beschönigung einer unlauteren Sache, oder um unsere selbstsüchtigen Zwecke dadurch zu erreichen. Auch in speziell christlichen Kreisen wird gegen dies Gebot vielfach gesündigt. Der Name Gottes wird nicht ungestraft entheiligt. 3.Mose 24,11; Jer 34,16-20. Und so lernen wir denn diesen Namen allein heiligen, rühmen und preisen. Zu diesem Namen, als zu einem starken Turm (Spr 18,10) lernen wir im Licht des Geistes die Zuflucht nehmen. Dieser durch Christus uns offenbar gewordene Gottesname deckt alle unsere Sünden und Übertretungen gnädig zu und wirkt mehr, als alle anderen Namen zusammengenommen. Joh 17,26. Daher fürchten und lieben wir diesen Namen mehr als alle anderen in der Welt.
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Im vierten Gebot will der heilige Geist alles in uns beseitigen, was zur Erwerbung einer falschen täuschenden Ruhe dient und uns den rechten Sabbath zu bewahren lehren. Wir werden angewiesen, an diesem Tage besonders dem Gedanken Raum zu geben, daß Gott es ist, der uns heiligt, s. 2.Mose 31,13 und Hes 20,12,und demzufolge das Wort Gottes in Kirche und Haus schalten und walten zu lassen, nicht aber einen Kult, der aus Zeremonien besteht. Wir werden an diesem Tag auch durch Abstehen von der gewöhnlichen Lebensbeschäftigung Raum machen dafür, daß der Herr durch seinen Geist in uns wirke, 2.Kor 3 5,und wir samt den Hausgenossen mit vollen Zügen genießen, was Gott zu unserer Heiligung geschaffen und bereitet hat. Eph 2,10. Wir lernen durch solche Feier bezeugen, daß die ewige Ruhe unser Ziel ist und nicht das Sich abmühen in allerlei selbsterwählten Werken: Hebr 4,9.10. So wird denn die Sabbathruhe ein Zeugnis dafür, daß nicht wir mit unseren Werken, sondern Gott selber alles, was zu unserer Verherrlichung und speziell Heiligung nötig ist, zubereitet hat und es uns aus Gnaden schenken will. – Daß nun dieses vierte Gebot nicht ein sogenanntes alttestamentliches sei, welches durch Christus abgeschafft wäre, ist stets von der reformierten Kirche anerkannt. Es steht und fällt mit allen übrigen Geboten der zwei Tafeln. Weiter ist zu bedenken, daß das Sabbathgebot von Gott selbst schon zu Anfang gegeben – gleichsam das Gebot κατ᾽ ἐξοχήν ist; es befand sich bereits vor der sinaitischen Gesetzgebung in Übung. 2.Mose 16,5.23. Und so wird dies Gebot denn auch Geltung behalten; solange als wir noch hiernieden wallen, wird der Ruhetag nötig sein. Derselbe hat durch Christi Auferstehung zwar den Platz geändert – indem er an die Spitze der Wochentage tritt, aber er ist keineswegs aufgehoben. Die Ordnung der Tage ist vor Christus durch die alte Schöpfung, nach Christus aber durch die neue Schöpfung normiert worden. Mit der Auferstehung Christi begann der ewige Tag der zweiten neuen Schöpfung, wo kein Ziel mehr zu erreichen ist, wie in der alten Schöpfung, sondern, wo dasselbe erreicht und ein ewiger Ruhetag vorhanden ist. Hier liegt also die Ruhe im Anfange, von der Ruhe geht der Erlöste aus; aus diesem Tag der Ruhe in Gott gehen hervor die Tage der guten Werke, die in Gott getan sind; aus dem Ruhetag gehen hervor die christlichen Werktage. Das ist die tiefe Symbolik bei der Wahl des Sonntags zum Ruhetage. Gewahrt also wurde bei dieser Wahl des Sonntags stets das Wesentliche des Gebotes Gottes; an der Substanz des Ruhetags ward nichts geändert. Freilich hat Gott eine solche Änderung nicht ausdrücklich den Aposteln geoffenbart; aber das ist auch z.B. betreffs der Abschaffung der Beschneidung und des Tempeldienstes zu Jerusalem nicht geschehen. Der heilige Geist jedoch führte die Apostel auch in diesen Punkten in die ganze Wahrheit ein. Joh 16,13. Daß die Apostel wirklich den Sonntag oder den ersten Tag der Woche zu den Gemeindezusammenkünften und zur Feier des Abendmahls benutzt haben – erhellt aus Stellen wie Apg 20,7; 1.Kor 16,2; Offb 1,10. Was nun also die Apostel als gültig aufstellten, das soll nach Jesu Wort auch im Himmel gelten. Mt 18,18. Der Fluch Gottes muss dasjenige Volk treffen, das den Sabbath entheiligt, etwa gar zugunsten von Festtagen, die Menschen eingeführt haben. Als Stellen der Schrift, die den Ruhetag empfehlen, nennen wir 1.Mose 2,2.3; 2.Mose 20,9; 31,13-17; 35,2.3; 4.Mose 15,32-36; Jer 17,20-27; Hes 20,12-15; Neh 9,14; Spr 29,18; Lk 23,56. Götzendienst und Verachtung des Sabbaths waren es, die Israel das Exil brachten (3.Mose 26,34f.; 2.Chr 36,21). Soweit gehen die Gebote der sogenannten ersten Tafel, die der Bekehrten Verhalten gegen Gott regeln.
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Nunmehr folgen die sechs übrigen Worte des ewigen Gesetzes oder der Regel unseres Wandels in Christus. Sie enthalten die Rücksichten, die wir unserem Nächsten schuldig sind. Hier ist besonders die Bergrede Christi Mt 5,21-48 in Betracht zu ziehen. Was den Begriff „Nächster“ anbelangt, so erstreckt sich auch für den Christen dieses Wort zunächst wie im Alten Testament auf den Glaubensgenossen, was sich jedoch jetzt nicht mehr mit dem Begriff des Volksgenossen deckt, wie innerhalb Israels. Den Unterschied zwischen Glaubensgenossen und Nicht-Glaubensgenossen kennt auch das Neue Testament, z.B. Gal 6,10; 1.Tim 4,10; 2.Petr 1,7. Jedoch neben dieser Beschränkung findet sich auch in den genannten Stellen die Entschränkung (321) bereits angedeutet; desgleichen in der Parabel vom barmherzigen Samariter; und Mt 5,44 bezieht Jesus selbst die Feinde ein als Objekt der Liebe. In den sechs übrigen Worten des Gesetzes belehrt uns nun der heilige Geist, daß wir in allen Stücken Barmherzigkeit an den Nächsten zu üben hätten, gleichwie uns Barmherzigkeit widerfahren ist. Lk 6,36; Mt 6,12; 1.Joh 4,20. Der Geist Gottes gibt uns etwas zu verstehen von dem Sinne Christi, der sich selbst völlig ausschüttete für die Seinen, Phil 2,5-12,so daß wir beginnen mit Furcht und Zittern, in selbstverleugnender Liebe, gegenseitig für unsere Errettung zu sorgen, im Aufblick zu dem Gott, der da wirkt sowohl das Wollen als auch das Vollbringen. Phil 2,12.13.
zu.321. Dieselbe findet ihre Schranken an der der allgemeinen Liebe übergeordneten Liebe zum Glaubensgenossen und überhaupt an dem Takt des geistlichen Menschen, welcher weiß, welchen er ein Nächster zu sein habe, und der nicht darauf sieht, andere zu Nächsten zu haben was Eigennutz wäre.
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Und so lehrt uns denn der heilige Geist erstlich im fünften Gebot die Gleichgültigkeit gegen die Eltern und alle Vorgesetzten ablegen und flößt uns nach dem Vorbilde Christi (Lk 2,51) den rechten Respekt gegen alle Autoritäten ein: Mk 7,9-13. Basilius nennt in der Homilie, De legendis Graecorum libris, die Lehrer als die, welche gleich nach den Eltern (εὐθὺς μετὰ τοὺς γονέας) kämen.
Im sechsten Gebot lehrt der Geist im weitesten Sinne des Wortes die Selbstverleugnung, indem er uns die Lieblosigkeit, welche die Wurzel des Totschlages ist, verabscheuen macht. 1.Joh 3,15. Diese bittere Wurzel nämlich trägt jeder Mensch mit sich herum, sofern keiner von Hass und Neid, Zorn, Rachsucht und Ungeduld frei ist; aber der Geist sagt dem Christen: „du sollst nicht töten“ und tilgt damit solche Wurzeln des Totschlags in den Berufenen aus.
Ebenso ist der Geist Gottes in der Richtung geschäftig, daß er uns angesichts des siebenten Gebotes erkennen lehrt: unser Leib und Seele seien Tempel des heiligen Geistes. 1.Kor 6,9.10.15-20, weshalb wir beide rein und heilig zu bewahren haben, weil alle Unkeuschheit in Gedanken, Worten und Taten uns verunreinigt und ungeeignet macht, ein solcher Gottestempel zu sein. Mt 5,28; Mk 7,21-23; Eph 5,3-9; 1.Thess 4,3-5; Hebr 13,4.
Aus dem achten Gebot lernen wir in der Schule des Geistes von allerlei bösen Praktiken und Anschlägen, womit wir unsern Nächsten zu übervorteilen gedenken, abzustehen, 1.Thess 4,6. Auch bringt der Geist Gottes uns sowohl von der Verschwendung, als vom Geize ab, wodurch man immer dem Nächsten etwas entzieht.
Im neunten Gebot schreibt der heilige Geist es in unsere Herzen hinein, daß wir hinsichtlich unseres Nächsten kein Zeugnis ablegen und keinem Zeugnis Glauben schenken dürfen, das nicht wohl begründet ist. Kein Gebot wird so ohne Scheu bei den Menschen übertreten, und durch kein Gebot werden wir mehr als Sünder hingestellt, als durch dieses. In diesem Bezug heißt es, daß die Zunge ein Feuer sei, und eine ganze Welt von Ungerechtigkeit in sich berge. Jak 3,6; Spr 13,3; 21,23; Apg 5,1-10; Eph 4,25.
Endlich lehrt der Geist uns im zehnten Gebot, daß wir nicht begehren sollen, was Gott unserem Nächsten zugeteilt hat. Wo wir fortwährend geneigt sind nach diesen Gütern zu begehren, da straft uns der Geist und leitet uns dahin, daß wir davon abstehen: s. Heid. Kat. 113.
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Bei diesem tertius usus legis werden also die Gebote zu lieblichen Weisungen und Verheißungen. Wo nun die Glaubenden in dieser Weise an der Hand des Geistes die zehn Gebote verstehen und erfüllen lernen, so sind sie eben damit Täter des Wortes und nicht Hörer allein. Sie tun alsdann gute Werke. Gute Werke sind nämlich solche, die an der Hand des Geistes, aus Glauben, nach Maßgabe der zehn Gebote getan werden und zwar

1. zur Ehre Gottes,
2. zur Auferbauung des Nächsten,
3. zur Vergewisserung dessen, daß wir im Glauben stehen. (Heid. Kat. 86).
Die zwei ersten Punkte haben ihre Erledigung bereits im Verlauf des § gefunden. Es erübrigt nun noch auf den dritten Punkt näher einzugehen. Und dies führt uns auf diejenige Stelle des Briefes des Jakobus, in welcher von einer Rechtfertigung aus Werken geredet wird, welche Stelle mit der Paulinischen Rechtfertigungslehre gern in Widerspruch gebracht wird (Jak 2,18-26). Man muß offenbar in jenen Gemeinden, an die Jakobus schreibt, schon Notiz genommen haben von der Rechtfertigungslehre des Paulus, was nicht zu verwundern ist, wenn man lediglich in Betracht zieht, daß Petrus Gal 2 vor der Wucht dieser Lehre sich demütig beugt. Aber freilich mögen diese Gemeinden noch wenig in der Pflege des Apostels gestanden haben, der diese Lehre hauptsächlich trieb – sie gehörten mehr in den Wirkungskreis jenes Jakobus, von dem uns Apg 15 erzählt. Dieser Jakobus, der, wie Petrus, für seine Person gewiß demütig unter diese Lehre sich beugte, hatte im gegebenen Falle wohl alle Ursache, seine Leser vor Mißverständnis der Rechtfertigungslehre zu warnen. Und zwar muss der Glaube, der in seinem Leserkreis als solcher betrachtet wurde, vielfach ein simulierter, kraftloser gewesen sein – ein Glaube, der die Vergleichung mit demjenigen der Dämonen sogar zuließ (Kap 2,19). Die Leser waren aufgeblasen und erweckten den Eindruck bloßer Körper ohne den belebenden Odem (pneu/ma) – vgl. V.26. Dadurch sah Jakobus sich genötigt, in polemischer Weise gegen diesen Glauben aufzutreten. Er zeigt demnach am Glauben der Vorfahren, daß, wer ihres Glaubens sich rühmt, auch ihre Werke aufzuweisen haben müsse. Und dabei treibt er freilich in seiner Liebe die Sache gewissermaßen auf die Spitze. Er will seinem Gegner (V.18), der ihn provoziert hatte, aus seinen Werken seinen Glauben zeigen. Nachdem derselbe sich mit einem sehr äußerlichen Verhältnis von Glaube zum Werk begnügt hatte („Du hast Glauben – und ich habe auch Werke“ V.18) – so will Jakobus ihm das genetische Verhältnis zwischen beiden zum Verständnis bringen – und setzt dem Prahlen mit der Rechtfertigung aus dem Glauben allein – auf Grund von 1.Mose 15,6 – die andere Schriftwahrheit zur Seite (1.Mose 22,16.17), daß Abraham aus Werken gerechtfertigt wurde. Die Tat auf Moriah war ja wirklich eine solche, auf welche hin das Urteil Gottes erfolgte: Weil du solches getan hast, – so will ich dich segnen (1.Mose 22,16ff.). Daß Jakobus nun auch dieses Urteil ein rechtfertigendes nennt – und daß er die großen Akte des Lebens Abrahams in 1.Mose 15 und 22 in einen engen Zusammenhang bringt, in den Zusammenhang, wie er sonst zwischen Weissagung und Erfüllung besteht (V.23), erklärt sich aus dem Bestreben, seinen Gegnern die Waffe aus der Hand zu schlagen, wonach sie sich auf Grund von 1.Mose 15,6 einer gewissen Rechtfertigungslehre in Anlehnung an Abraham berühmen mochten, ohne doch die Werke Abrahams zu haben. Wenn sie sich also wirklich des Glaubens Abrahams getrösten wollen, dann sollen sie auch Abrahams Werke nicht bei sich vermissen lassen. Es wird also wohl bei dem bleiben, was Melanchthon in Apologie 109,130 sagt: Nec describit hic modum iustificationis, sed describit, quales sint iusti, postquam iam sunt iustificati et renati. In das Fahrwasser des Paulus, etwa gar um dessen Kurs zu durchkreuzen, kommt Jakobus hier gewiß nicht. Gegen solche Werke, wie sie aus Abrahams und Rahabs Geschichte hier entnommen werden, hätte Paulus gewiß nichts einzuwenden gehabt – auch ihrn hätten solche Werke sicherlich genügt, um widerspenstigen Lesern deutlich zu machen, dass die Werke zur Vergewisserung dessen, dass man im Glauben steht, dienen sollen. Es sind also Werke gemeint, in welchen der Glaube in höchst charakteristischer Weise zur Erscheinung kommt – nicht zwar als die römisch-katholische fides formata, denn dies hieße den Glauben wiederum in Ketten legen – sondern Werke, die rechte evangelische Art an sich tragen – oder des heiligen Geistes Art. Und diese Werke sind von den gewöhnlich so genannten „guten Werken“ so weit entfernt, wie der Himmel von der Erde, wie der Morgen vom Abend, wie solches die durch Jakobus gewählten Beispiele in schlagendster Weise, aber auch sonst die rechten evangelischen Werke, bezeugen.
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§ 74. Vom tertius usus legis oder von den guten Werken

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Diese rechten evangelischen Werke verdienen nun aber auch wirklich Lohn, der ihnen oft in der Heiligen Schrift verheißen wird: Röm 2,7.10; Joh 5,29; Mt 25,34ff.; 2.Kor 5,10; 9,6; vgl. Psalm 19,12; Dan 12,13. An solchen Stellen werden nicht die externa opera belohnt, sondern der Glaube, der sich in ihnen kund gab, also der Glaube mit seinen Früchten, nicht aber ein hypokritischer toter Glaube. Nur wegen dieses ihres Geburtsscheines gefallen Gott die guten Werke und verleiht er uns wirklich Lohn nach unseren Werken. Wie die Gläubigen zu dieser Belohnung sich verhalten werden, davon hören wir Mt 25,37-40 (vgl. § 86). Treffend hebt die Apologie138 hervor, daß wenn die Schrift sagt: Gott gebe einem jeden nach seinen Werken, und daß das ewige Leben gegeben werde denen, die da Gutes getan haben, – die guten Werke hier nur als Früchte und Zeugen der Glaubensgerechtigkeit in Betracht gezogen werden. Die Schrift umfasse in der Weise die Gerechtigkeit des Herzens samt ihren Früchten. Und so nenne sie oft nur die Früchte, damit sie von den Unerfahrenen besser verstanden werde, und das sie zu verstehen gebe: dass ein neues Leben und Wiedergeburt erfordert werde, nicht aber Heuchelei. – In der Deutschen Apologie heißt es: Wir sollen lernen, daß Gerechtigkeit und Glaube nicht eine Heuchelei, sondern ein neues Leben sei, da gute Werke folgen müssen.
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§ 75. Die Erwählungslehre

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§ 75. Die Erwählungslehre

Wir haben uns bisher mit dem Stufengang, den die Applikation der Gnade Gottes in Christus auf Erden nimmt, beschäftigt nach der Angabe Pauli Röm 8,30. Aber wir haben dabei den Hintergrund im Himmel vorerst außer Augen gelassen und diesen jetzt ins Auge zu fassen nötigt uns besonders der Umstand, daß wir die Berufung, Gerechtsprechung und Verherrlichung nur bei einem kleinen Teil der Menschen realisiert sehen und daß nur wenige wahrhaft lebendige Christen sind. Wie kommt es, daß ein Elia ausrufen konnte 1.Kön 19,10.14: „ich bin allein übrig gelassen“? Diese Erscheinung wird uns nun Röm 8,29 hinlänglich aufgeklärt.(322) Da lernen wir den bedingenden Hintergrund oder die Prämissen der Heilsordnung auf Erden kennen, nämlich in den Worten: „vorauserkennen und zuvorbestimmen“; beides ruht dann schließlich auf einem Vorsatze Gottes.V.28. Da sehen wir, daß die Heilsordnung auf Erden an den göttlichen Ratschluß oder Vorsatz in der Ewigkeit angeknüpft ist. Das auf Erden uns zu unserem Heil umschlingende Band wird von Gottes Hand gehalten und ruht nicht in unserer Hand. Betrachten wir nun dieses Band, soweit es in der Hand Gottes liegt. Dasselbe gliedert sich
1. in ein Vorauserkennen „προγιγνώσκειν“ oder Erwählen „ἐκλέγειν“;

2. in ein Vorherbestimmen.

Vorauserkennen ist das erste. Es bedeutet dieses Vorauserkennen: „im voraus den Blick auf jemand richten“, ihn mit den Augen bezeichnen und gleichsam signieren und eben dadurch aussondern (secernere).(323) Das Sehen wird zum Ersehen. Weil eben von Gott hierein Erkennen ausgesagt wird, so ist dasselbe kein bloß intuitives, müßiges und äußerliches, sondern es liegt etwas schöpferisches und Leben setzendes in diesem göttlichen Erkennen; es ist, wo es von Gott gesagt wird, kein Kennen, wie Menschen einander kennen, von Ansehen oder zufolge längerer Bekanntschaft, sondern ein aktives Erkennen. Auf Seiten der Menschen findet dabei ein rein passives Verhalten statt; der Mensch wird erkannt von Gott: 1.Kor 8,3; 13,12; Gal 4,9; 1.Petr 1,20; vgl. Phil 3,12; 2.Tim 2,19. Für den Ausdruck „zuvorerkennen“ steht mehrfach der allgemein verständlichere „erwählen“, Eph 1,4. Dieser Ausdruck ist auch der Militärsprache eigen, wo er von der Aushebung der Soldaten aus dem Volke steht; auch kommt „ἐκλογή“ vor im Sinne von Exzerpten aus einem Buche. Daraus schon ersieht ein jeder, daß die Erwählung sich nicht auf alle beziehen kann, sondern nur auf etliche mit Zurücklassung anderer, was ganz deutlich in 2.Thess 2,13 liegt. So heißt z.B. Paulus ein erwähltes Gefäß vor andern, die Gott nicht erwählte. Apg 9,15 vgl. Mt 20,16; Röm 11,7. Auch Israel ist das vor anderen Völkern erwählte Volk. Heißt nun ferner die Erwählung eine Erwählung der Gnade, Röm 11,5, so erfahren wir, daß Gnade Gott dabei bestimmte, diesen oder jenen zu erwählen, nicht aber ein Werk von menschlicher Seite. Und heißt in Röm 9,11 die Erwählung eine Erwählung Gottes,(324) so ist sie etwas Unanfechtbares und wird keine Ungerechtigkeit involvieren, sondern Gottes Gerechtigkeit preisen. Was den zweiten Ausdruck in Röm8,29 anlangt – προορίζειν – so ist er zusammengesetzt aus πρό und ὁρίζειν, d. h. zuvor Grenzen setzen, oder Pläne entwerfen, zuvor festsetzen = dekretieren. Eph 1,5; Apg 4,28. An diesen Ausdruck lehnt sich der bekannte terminus „Prädestination“(325) an. Beides nun, Versehung oder Erwählung sowie Prädestination, ruht auf einem festen Vornehmen oder Vorsatz Gottes, auf einer πρόθεσις Röm 8,28; Eph 1,9.11. Dieser vor der Welt Grundlegung gefasste Vorsatz Gottes wird nun in der heiligen Schrift genau umschrieben und hat folgende Bestimmungen:
zu.322. Über die Erwählungslehre handelt Calvin Inst. III, 21-24. (bes. Kap, 21,§ 5) sodann Olevian, De substantia foederis gratuiti, Art, IX, § 1-6.
zu.323. 2.Mose 18,21; vgl. LXX: ske,yai.
zu.324. Nach Chrysostomus, dem text. rec. und Griesbach, oder (nach anderer Lesart) der an eine Gnadenwahl gebundene Vorsatz Gottes.
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§ 75. Die Erwählungslehre

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1. Er bestand darin, daß in Christus Jesus gerettet werden sollen, die da glauben. 2.Tim 1,9; Eph 1,5.9.10.11;(326) 3,11. Darin liegt offenbar, daß Christus der erste Prädestinierte ist,(327) nicht irgend jemand sonst; daher heißt er auch προεγνωσμένος d.h. zuvor-erkannt vor der Welt Grundlegung, 1.Petr 1,20, und durch ihn geht des Herrn Rat glücklich vonstatten: Jes 53,10. Christus ist alles zu danken und nicht auf gute Werke zu sehen, die wir getan hätten (vgl. Tit 3,5), das wäre pelagianisch.

2. Der an eine Auswahl gebundene Vorsatz hat dieses Motto: „Nicht aus Werken.“ Röm 9,11. Die Mitwirkung auf Seiten des Menschen würde diesen Vorsatz abschaffen, es würde an die Stelle der Operation Christi die Kooperation der Menschen treten. An die Stelle der Rechtfertigung aus dem Glauben würde treten die Rechtfertigung aus den Werken des Gesetzes, wenn auch diese gesetzliche Forderung nichts anderes enthielte, als die Forderung zu glauben. Selbst die leibliche Zugehörigkeit zu Abrahams Samen, selbst der ererbte Besitz der teuersten Privilegien und Verheißungen kann nicht in Betracht kommen.

In der Tat, wenn wir die Geschichte betrachten, sind nicht einmal die aus Israel Stammenden damit schon alle Glieder des wahren Israel. Röm 9,6.7. Die göttliche Entschließung geht über solche Rücksichten hinweg. Auf Isaak und Jakob wird als auf Typen verwiesen, daß hier alles auf den berufenden Gott ankommt. Röm 9,11.15.16.18. Paulus weist darauf, dass Gott Unterschied gemacht hat im Patriarchenhause selber, und zwar zwischen Zwillingen, und noch dazu bevor Verdienst in Frage kommen konnte. Wäre es anders, dann wäre der Vorsatz wieder an etwas geknüpft, was außerhalb Gottes liegt, und alles Gewicht auf die Kreatur gelegt.

Der Mensch wäre dann ein wichtiger Faktor, das Geschöpf wäre eigentlich Schöpfer, was mit 1.Kor 1,28; Röm 9,23 streiten würde. Also der Vorsatz Gottes geht allem voraus, und zwar hat er seine weisen Normen. Er lehnt es ab, dass zum Beispiel der Erstgeborene den Vorrang habe, oder daß Gerechtigkeit aus dem Gesetz hier etwas vermag, Röm 9,11.32; nein, umgekehrt: Gott hat nach 1.Kor 1,28 ff. erwählt den Kleinen, damit er den Großen zuschanden mache; er hat erwählt, was nichts ist, auf dass er zunichte mache, was etwas ist. Bei solchen grundsätzlichen Bestimmungen können nicht alle, die aus Israel sind, schon darum Glieder des wahren Israel sein. Die fleischliche Abstammung tut nichts zur Sache, sondern bleibt gänzlich außerhalb aller Berücksichtigung. Also tritt Paulus Röm 9 der Anmaßung entgegen, die darin besteht, daß der Mensch, wenn ihm Gott Gelegenheit und Kraft geben würde, es wohl beweisen werde, es sei mit ihm nicht aus und vorbei. Dem Wahne tritt er entgegen, als ob Gott dennoch das Fleisch müsse berücksichtigen. auf daß es sich rühmen könne vor ihm: „Ich habe es getan“, vgl. 5.Mose 8,17.18; 9,5.6.
zu.326. Augustin, De bono perseverantiae, Kap 7 sagt von diesen Versen des Epheserbriefes: Contra istam veritatis tam claram tubam quis homo sobriae vigilantisque fidei voces ullas admittit humanas?
zu.327. Calvin III. 22,1 weist darauf mit Nachdruck im Anschluß an Augustin – Christus, der Erwählte, sei ein Spiegel der aus Gnaden erfolgten Erwählung der Glieder.
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§ 75. Die Erwählungslehre

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Um jeden Rest des Eigenwillens auszurotten und die Christen vollends zur Demut anzuleiten, stellt er geradezu Röm 9, 20 Gott als Töpfer hin, in Anknüpfung an Jes 29,16; 45,9. Wie ein Töpfer aus der gleichen Masse ein Gefäß zum ehrenvollen, ein anderes für einen unehrenvollen Zweck macht, so handelt hier Gott, aber freilich so, daß er mit beiden Arten von Gefäßen Geduld hat. Wenn Gott einerseits, indem er den Zorn dartun wollte (wider die Sünde und die Sünder) und zugleich seine Macht kundtun, in großer Langmut Gefäße des Zornes getragen, die fertig waren zur Verdammnis; wenn Gott andererseits zur Kundgebung des Reichtums seiner Herrlichkeit über Gefäßen des Erbarmens, die er zur Herrlichkeit zuvorbereitet, auch solche in Langmut getragen – so tue er es. Für diese Verschweigung des Nachsatzes ist zu vergleichen Lk 22,42; 2.Mose 32,32a; dazu LXX. Gott wird hier als Töpfer dargestellt, wie 2.Tim 2,20.21, dessen Werkstatt die Welt ist, oder die ecclesia. In diesem Hause hat er mit vieler Langmut Geräte geduldet, die als reif zum Verderben eigentlich ohne weiteres zu beseitigen waren: daneben hat er gleichartige Gefäße geduldet, die er aber mit Erbarmen ansah und zur Herrlichkeit bestimmte in Christus Jesus. Getragen und zwar mit Langmut hat er alle ohne Unterschied, eigentlich gegen seine Gerechtigkeit, welche fordert, dass der Sünder beseitigt werde. Die eine Klasse aber hat er getragen mit dem Ausgang, dass sie verloren ging und Gottes Zorn zu dokumentieren diente; die andere mit dem Resultat, dass sie Gottes Herrlichkeit, die sich an Gefäßen des Erbarmens bewies, dokumentierte. Der Verstand fragt: warum nicht alle? Das ist Gottes Souveränitätsrecht gewesen. Es liegt kein Grund vor, der Gott dazu nötigte, dass er gleich Unwürdige allesamt annehme. Durch die Antithese wird die These ins rechte Licht gestellt. Beide müssen dienen, beide Klassen werden getragen in aller Langmut, aber freilich das Resultat ist ein anderes.

Die Erwählungslehre hat Gründe, die in der Natur der Sache liegen, wobei man vor allem nicht vergessen darf, dass der Mensch absolut keinen Anspruch hat. Wenn schon Gott sich herbeiläßt zur weiteren Verhandlung mit solchen, die Rebellen sind, so hat man sich über den letzten Ausgang nicht zu beklagen; denn schon im gewöhnlichen Leben kann man einerseits niemandem die Begnadigung zum Gesetze machen, und man darf andererseits sich nicht beklagen, wenn einem beharrlich Widerstrebenden schließlich sein Recht geschieht, d.h. wenn denselben nach langem Widerstreben und nachdem er lange in Langmut geduldet wurde schließlich die Verdammung trifft, die eigentlich nie von ihm genommen war (Joh 3,36). Die heilige Geschichte hat zur Genüge diesen Lehrsatz erwiesen. Die Geschichte Israels, wovon die Auswahl es allein erlangt hat (Röm 11,7), ist eben ein Beweis für Gottes freie Wahl; die Kirchengeschichte desgleichen, die Geschichte jeder Gemeinde ebenso, zuletzt die Geschichte der Familien – alle vier Instanzen beweisen, dass Gott frei verfährt und doch kein Unrecht tut.
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§ 75. Die Erwählungslehre

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Die Erwählungslehre hat eben Gründe, die in den Tiefen der Heilslehre liegen. In ihr gipfelt die Weisheit Gottes: kein Wunder also, wenn unserer Weisheit der Atem ausgeht. Bei ihr kann man aber die Probe machen, ob die früheren Lehrstücke besonders vom menschlichen Verderben, von der Freiheit und der Versöhnung richtig gefasst sind; gehen jene Lehrstücke nicht mit diesem harmonisch zusammen, so liegt ein Fehler in der Rechnung. Es folgte aus allen Prämissen von selbst, dass, wenn Gott nun einmal, ohne ein Entgegenkommen des Menschen, um Christi willen sich um erbarmungsvollen Dulden (h;negken) der ganzen Maße herabließ, das definitive Erbarmen nicht Regel und niemals eine Notwendigkeit sein konnte, sondern, wo es statt fand, da wurde eine Ausnahme statuiert. Widerstreben und sündigen, das geschah von beiden Klassen, den Erwählten wie Verworfenen – beide mußten geduldet werden – Judas wie Petrus. Bei den Erwählten aber ging die göttliche Geduld über den Widerstand zuletzt siegreich hinaus. Es machte sich nach der Art der Gnade von selbst, dass ein Teil der Menschen als Denkmal des Zorns, ein anderer als Denkmal der Gnade dazustehen kam. Die heilige Geschichte hat dies zur Genüge bewiesen; die ratio ahnen wir nur.

Diese Lehre von der Erwählung gemäß eines Vorsatzes Gottes leistet nun

1. der tiefsten Demut Vorschub;

2. befördert sie aber auch die festeste Zuversicht.

Ohne diese Lehre ist die rechte Demut unmöglich, weil man allein aus ihr lernt, Gott als den Urheber des Heils anzuerkennen und von allem Eigenen abzusehen. Zweitens aber fehlt ohne diese Lehre die rechte Zuversicht. Wo diese Lehre vom Berufensein nach einem festen Vorsatz nicht herrscht, da kann der Glaubende stets nur der Möglichkeit seiner Errettung gewiss werden, aber die Errettung selbst bliebe abhängig von der beunruhigenden Klausel des Beharrens beim Glauben. Dann aber wäre der Christenstand ein höchst unseliger; die Furcht regierte uns, und derGlaube entbehrte seines Hauptmerkmals: der Zuversicht, gegen Joh 10,28.29; Röm 8,31-39. Um diesen ewigen Zweifel, diese ewige Furcht zu ersticken, sind in der römischen Kirche die Sakramente zu magisch wirkenden Gnadenmitteln erhoben worden – und an die Stelle des freiesten Geschenkes Gottes, nämlich des Glaubens, ist eine gesetzliche Forderung, die Sakramente treu zu benutzen, getreten, um des Gnadenstandes gewiß zu werden. Der Christ muß nun selber trachten, seines Glaubens gewiss zu werden. Auch in der Lutherischen Kirche fand im XVII. Jahrhundert eine analoge Abirrung statt (v. infra). Unsere Kirche verwirft aufs Entschiedenste, dass das Heil ungewiss sei und fordert, daß man über die Ungewissheit sofort wieder zur Gewissheit hindurchdringen müsse; vgl. Calvin,III,2, §38-40. Es erübrigt noch, zur vollen Bekräftigung dieser Erwählungslehre, die Stellen der Schrift, die von ihr handeln, zusammenzustellen.

1. Die Erwählung geschah vor der Welt Grundlegung Eph 1,4; 2.Thess 2,13; sie beruht allein auf dem Ratschluß (beneplacitum) Gottes, respektive des Sohnes Gottes. Mt 11,25.26; Joh 13,18; Lk 12,32; Eph 1,9; 2.Tim 1,9; Röm 9,11.12; 1.Petr 1,1.2.

2. Die Erwählung (also hier die praedestinatio ad vitam) geschieht gleich zu einem bestimmten Ziel, dessen Erreichung von Anfang an feststeht: Eph 1,4; Röm 8,28.29; 1.Petr 2,9; Joh 15,16. Man wird eingeschrieben in das Buch des Lebens; in das Buch des ewigen Ratschlusses Gottes. Offb 3,5. Aus der Erwählung stammt Glaube, Heiligung und Beharrung der Heiligen Apg 13,48; 1.Kor 7,25; Joh 6,37; 8,47; 2.Tim 2,19; Mt 24,24. Das Erwähltsein ist unverlierbar, Röm 9,11; 11,29. Vgl. Calvin, Inst. III,22; vgl. Kap 2, § 35.(328) Von den Erwählten gilt auch die Aussage Johannes, daß die Gläubigen nicht sündigen, d.h. nach dem Kontext: Jesus, die wahre Quelle der Reinigung von ihren Sünden, und die Gemeinschaft der Kinder Gottes nicht verlassen: 1.Joh 5,18; 3,6. 9.
zu.328. In diesem § beweist Calvin, daß Glaube ein Geschenk Gottes sei, daß er aber diesen gegeben werde, jenen nicht, nennt er nach Augustin einen Abgrund, eine Untiefe des Kreuzes: De profundo nescio quo iudiciorum Dei, quae perscrutari non possumus, procedit omne quod possumus. Quod possum, video; unde possum, non video: nisi quia hactenus video, a Deo esse – Admiratione eslamare possum: non disputatione monstrare.
Wer sich nur nach dem, was er fühlt, richtet, der verliert Christus. (Martin Luther)

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