Zur Frage nach einem Teilaspekt der Prädestinationslehre in Zusammenhang mit Kindern und „Kindertaufe“ möchte ich noch einen Gedankenanstoß formulieren.
http://confessio.reformata.de/index.php ... lehrregeln
Artikel 17
Da wir über den Willen Gottes aus seinem eigenen Wort urteilen müssen, welches bezeugt, daß die Kinder der Gläubigen heilig seien, zwar nicht von Natur, aber durch die Wohltat des Gnadenbundes, in welchen jene mit den Eltern eingeschlossen werden, so dürfen fromme Eltern an der Erwählung und der Seligkeit ihrer Kinder, die Gott in der Kindheit aus diesem Leben ruft, nicht zweifeln.
Die Frage wäre dann inwiefern der „Gnadenbund“, den man hier meint – mit der vor Grundlegung der Welt bereits in kraft stehenden Erwählung zum Heil übereinstimmt.
Es scheint mir zumindest, dass der „Gnadenbund“, der hier gemeint ist mit der „Erwählung vor Grundlegung der Welt“ zumindest in der Praxis (Sterben der Kinder) gleichgesetzt wird.
Also mir fällt es schwer einen Zusammenhang von „Erwählung zum Heil“ und „Taufe“ in einer Form herzustellen, der vor dem erkennbaren Eintritt der Wirkung (Glaube, ….) auf die Ursache (Erwählung vor Grundlegung der Welt) rückschließt.
Das Taufverständnis der „mehrheitlich historisch ersten Calvinisten“ oder der „mehrheitlich historisch ersten Reformierten“ und/oder der heutigen ... hat aber viele Facetten und ist nicht einfach darzustellen. Es gibt viele Baptisten, die es sich hier zu einfach machen und es gibt viele „Bundestheologen“, die es sich umgekehrt zu einfach machen. Am Ende hat man oft genau dasselbe wie in der Auseinandersetzung mit der Erwählungslehre – es werden Vorwürfe erhoben, die keine sind oder es wird die Gegenposition verleumderisch dargestellt.
Wir müssen hier sehr aufpassen und uns ganz genau erklären lassen.
Mal zwei Beispiele zum Thema:
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http://www.reformiert-info.de/2467-0-56-3.html
Hier geht es um den Heidelberger Katechismus:
…Aber man kann die Frage 74, in der die Kindertaufe begründet wird, erwählungstheologisch lesen. Die Kindertaufe wird ja damit begründet, dass die kleinen Kinder wie die Erwachsenen in den Bund Gottes und seine Gemeinde gehören und dass ihnen die Zusagen der Taufe nicht weniger gelten als den Erwachsenen. Man muss fragen: Gehören die Kinder schon von Geburt an in den Gottesbund? Oder werden sie erst im Vollzug der Taufe in den Gottesbund aufgenommen?
Auf den ersten Blick scheinen die Aussagen in HK 74 beide Möglichkeiten zuzulassen. Wenn man jedoch auf die Analogie zur Beschneidung achtet, kommt nur die erste Möglichkeit in Betracht. Der Bund besteht, zu ihm gehört man bereits als israelitischer Knabe von Geburt an. Dass Mädchen gar nicht beschnitten werden mussten, um diesem Bund anzugehören, wird nicht eigens erwogen, wie denn auch an diesem heiklen Punkt die Analogie zwischen Beschneidung und Taufe brüchig werden dürfte. Die Beschneidung ist ein äußeres Erkennungszeichen der Bundeszugehörigkeit. Wenn nun die Taufe als „Zeichen des Bundes“ charakterisiert wird, macht sie die Realität der Bundeszugehörigkeit sichtbar, bewirkt diese aber nicht. So können dann die getauften Kinder von den Kindern der Ungläubigen unterschieden werden. Auf diese Weise erreicht der HK auch ohne eine ausgearbeitete Erwählungslehre den gleichen Effekt. Es ist noch anzumerken, dass der Gedanke des Bundes nur hier und dann noch einmal in Frage 82 im Zusammenhang der Zulassung zum Abendmahl auftaucht.
In ekklesiologischer Hinsicht stellt sich die Frage noch einmal: Gehört man schon vor der Taufe zur Gemeinde? Oder wird die Gliedschaft in der Gemeinde durch die Taufe begründet? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie man die Beziehungen zwischen Bund und Leib Christi deutet. Die Kinder gehören wie die Erwachsenen „in den Bund Gottes unnd seine [gemein]“, und sie werden in der Taufe „der Christlichen kirchen eingeleibt“<!--[if !supportFootnotes]-->[10]<!--[endif]-->. Man kann das so verstehen: Die Kinder werden in eine konkrete Kirche eingegliedert. Mit der Taufe wird nicht ihre Gliedschaft in der heiligen allgemeinen christlichen Kirche begründet (vgl. dazu HK 54) – die muss als bereits bestehend angesehen werden –, wohl aber die Mitgliedschaft in der jeweiligen konkreten sichtbaren Kirche. Das würde heißen: Im Vollzug der Taufe wird ein Mensch Mitglied der Kirche, die ihn tauft. Spätestens an diesem Punkt wird dann auch in einem reformierten Bekenntnistext die Taufe zum signum efficax: Hier bewirkt sie tatsächlich, was sie bezeichnet – die Eingliederung eines Menschen in die erfahrbare Kirche….
http://www.reformiert-info.de/4175-0-56-3.html
Die Prädestinationslehre wird Thema anlässlich der Taufe eines körperlich und geistig stark behinderten Kindes
Liebe Gemeinde,
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Wir taufen auch Kinder, die was den Glauben angeht, keinen eigenen Willen haben. Sie wissen nicht, wie ihnen geschieht. Wir taufen auch ein Kind wie Emma, der wir nach unseren Maßstäben nicht erklären können, was es mit dem Glauben auf sich hat.
Und das, obwohl wir Reformierten auch nicht glauben, dass wir mit der Taufe etwas Magisches tun, was die Emma nun irgendwie verzaubert, ihr einen Schutzschild verpasst oder Ähnliches. So schön das wäre, wenn es funktionieren würde. Es wäre doch allzu sehr die Erfüllung eines Menschentraumes, sich vor allem Unglück schützen zu können.
Nein, es bleibt dabei: Die Taufe ist nichts Anderes, als dass wir ein Zeichen der Liebe Gottes setzen. Ein Zeichen dafür, dass Gott Emma kennt und ihr Leben begleitet und behütet und alle ihre Wege mitgeht. Anders gesagt: Die Taufe ist ein Zeichen dafür, dass Gott Emma „erwählt“ hat.
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Das heißt: Er entscheidet, ob wir gläubige Menschen sind oder nicht. Er entscheidet, ob wir das Zeichen der Taufe zu Recht empfangen haben oder nicht.
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Lutz